Anlage 2
2. Vereinbarung
zum Treuhändervertrag vom 15.6. /1.7.1981 über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
in der Stadt Montabaur
Zwischen der
Stadt Montabaur
vertreten aurcn Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken,
-im folgenden Stadt oenannt-
und der
Gesellschaft für Kommunalbetreuung GmbH vertreten durch aen Geschäftsführer,
-tm folgenden Sanierungsträger genannt-
wird der ooen genannten Treunancervertrag mit folgenden ergänzenden Vereinbarungen bis zum 30.06.1996 fortgeführt.
Präamoei
Nachdem die Maßnanmen der Bodenoranung innernalö aes Sanierungsgebietes weitgenend abgeschlossen sind und wesentliche Zielsetzungen aer Stadtsanierung in Montabaur realisiert wurden, Kommt es konseauenterweise zu einem Kontinuierlichen Ausiauf- aer Tätigkeit des Sanierungsträgers in Montabaur.
Im Hinblick auf diese veränderte Aufgabenstellung werden ergänzende Vereinbarungen zu ae~ §§ 3 (Übertraa?' 1 “ Maßnanmen) und 15 (Erfüllung aes Vertrages ) getroffen.
Diese Handhaoung entspricht aucn der Festlegung in aer Präambel des Bezugsvertrages, in der es heißt:
• „Der Samerungstrager wird seine Betreu ^ngsaufgaoen nacn Erfordernis und Vereinoa - rung in Montabaur wahmenmen'
* Für die Abwicklung aes Saniemngstreuhanaervertrages wird ein Zeitraum von A Janr abschließend vereinbart: in dieser Zeit werden nur ausnahmsweise Tätigkeiten in laufenden Aufgaben wahrvenommen
Änderung des § 3 Übertragene Maßnahmen
(1) Die im Bezugsvertrag an den Sanierungsträger uDertragenen Maßnanmen werden nu' noch in dem Umfang vom Samerungstrager oearbeitet. als dies in dem Verfanrensüroto- koll gemäß Absatz 3 festgeiegt worden ist Bei der ADwicklung der übertragenen Maßnahmen war insbesondere im Zusammenhang mit dem Grunderwerb Biergasse e n hoher Zeitaufwand erforderlich der die Abwicklung aer übertragenen Arbeiten bis zum 30.6.1995 nicht möglich machte.

