Anlage 1
Anlage zur Vereinbarung zum Treuhändervertraa vom 15.6./1.7,1981 -.. Januar 1995
In Ergänzung zu § 3 Ziff. 3 der ergänzenden Vereinbarung zum Treuhändervertrag werden folgende Teilleistungen von der Gesellschaft für Kommunalbetreuung erbracht:
Tiefgarage II; Nord
a) Abschluß der Arbeiten/Abrechnung der Arbeiten insgesamt
b) Abwicklung der Kaufverträge, insbesondere Baublock VI und Leidig Baublock VII, Adam Baublock VIII
c) Kostenanerkennung und Abwicklung für die Beweissicherungsmaßnahmen an der Tiefgarage II, sobald die bereits in 1994 beauftragten, jedoch bisher nicht vorliegenden abschließenden Gutachten des Büros Löw dies zulassen
Tiefgarage III: Süd
a) Bodenordnung mit Weiterführung der Grunderwerbsverhandlungen Biergasse Nr. 1 - 7 und 11 (Erwerb der Teilflachen jenseits der Biergasse für den Bau der Tiefgarage III). Entwicklung von Konzepten zur einvernehmlichen Regelung hierfür.
b) Abstimmung der Bauleitplanung und der nachfolgenden Bebauung mit Planer und Bezirksregierung.
c) Beantragung der Kostenanerkennung nach neuestem Stand der Planungsunterlagen (Büro Prof. Deilmann) TIGA Süd (III)
d) Vereinbarungen auf der Grundlage der vorstehend genannten Planungen mit den in Aussicht genommenen Bauherren über der Tiefgarage III (Süd) an der Biergasse (Müller und Kalb) sowie gegebenenfalls Anpassung der Vereinbarung Hisgen.
e) Vorbereitung der Baumaßnahme Tiefgarage III:
Nach Vereinbarung der Bodenordnung Freigabe der Planung bis zum Bauantrag.
• Vorbereitung des Zahlenwerkes für den Förderungsantrag Sanierung 1995; gegebenenfalls Antragstellung.
Sonstige Maßnahmen
• Lärmächutzmaßnahmen an der Wilhelm-Mangels-Straße -neu-, insbesondere Vereinbarung mit H. Schneider.
• Abschließende Bodenordnung im Bereich des Grundstückes Kolpingstraße 5 (H. Schneider)
• Modemisierungsverträgez.B.
Reusch, Steinweg 24
Haus Graf, Wilhelm-Mangels-Straße.
• Abschluß der Bodenordnung Bereich Rathauserweiterung. Haus Hager
• Abschluß der Bodenordnung Bereich Kreissparkasse.
Soweit laufende Maßnahmen wie Hausbewirtschaftung oder Zahlungsverkehr aus der Sanierungsmaßnahme zu leisten sind, werden die Anweisungen über das Treuhandkonto ausgeführt.
Es wird jeweils einmal im Monat ein Arbeitsprogramm abgestimmt, anhand dessen die Tätigkeit der Mitarbeiter der Gesellschaft für Kommunalbetreuung erfolgt. Federführend ist bei der Verbandsge- meindeverwaltung Herr Gerhards.
Soweit Maßnahmen, die obenstehend nicht erwähnt sind, sich als notwendig ergeben, können sie entsprechend der Weisung der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeführt werden.
Abschluß und Abrechnung der durchgeführten und noch nicht endgültig abgerechneten Sanierungsmaßnahmen.
G «Seilschaft für Kommunalb«tr«uung GmbH
mtb.ver Pri/ni
g vom 1995

