Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Seite 2 Vereinbarung Treuhandervertraa Stadt Montabaur

( 2 ) Für aen Zeitraum bis zum 31.12.1995 nat der Sanierungsträger weiternin aie lautende Bearbeitung aes Verfanrens aurcngefünrr. weswegen eDentaiis eine Verlängerung aes AbwicKlungszeitraumes ertorderlicn wird.

(3; Der Sanierungsträger fertigt eine ~:atusaurnanme an. in der samtlicne Arbeitsunteriaaen in einem Aktenoian zusammengestellt werden und ergänzt diese Der 31.12.1955.

(4) Auf der Grundlage aer Statusaur'nanme aus Abs. (31 wird gemeinsam mit der VerDanas- gemeinaeverwaltuna festgelegt, welcne Teilleistungen nocn vom Sanierungstrager erle­digt werden u welcne Teilleistungen von der Veroanasgemeinaeverwaitung übernom­men werden

Hierbei wird davon ausgegangen, daß unter anderem auch folgende Leistungen vom Sa- merungstrager erbracht werden:

Schluß- dzw. Zwiscnenverwenaungsnacnweise dis zum Stichtag 31.12.1995 ein­schließlich Aorecnnung mit der Bezirksreaierung Koblenz.

Erledigung noch offener LeistungsDOSitionen nacn gesonderter Abstimmung.

UbergaDe der Hausoew/nschaftung zum 31.12.1995

(5) Nach Maßgaoe aes VerfanrensorotoKolis aus Abs. (31 erfolgt eine suKzessive Überfüh­rung der Akten vom Sanierungsträger an die Veroandsgememaeverwaitung.

Soweit ein neuer Sanierungstrager für die Stadt bestellt wird, kann dieser in die Übergabe der Akten von der Verbanasgememoe mit eingebunden werden.

Änderung des § 15 Srfültuflq-oes Vertrages

(1) Beide Vertragspartner genen cuvon aus, daß entsorecnena dem in § 3 festgelegten a r- beitsorogramm für den Sanierungstrager die Durchführung des Vertrages bis zum 30.05.1996 beendet sein wiro.

(2) Die Vergütung aes Sanierungsträgers in aer Aowickiungsonase erfolgt in der bisnenaen Handhabung des Bezugsvertrages, üanacn wirc für aas III. und IV. Quartal 1995 sowie aas t. und ll Quartal 1996 jeweils zum Quanaisenae ein i-tonararoetrag von 23.825,00 DM zuzuglicn der gesetzlich vorgeschneoenen Mehrwertsteuer von zur Zeit 15 c /o gezahlt.

(3) Diese ergänzende Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1995 in Kraft und endet am 30.06.1996. Eine weitere Verlängerung aes Vertraaes wird nicht vorgesehen. Sollte zu ei­nem soateren ZeitDunkt die Beteiligung aes Fscnoersonais zu aen Aufgaben erforderlich werden, so erfolgt eine gesonderte Aorecnnung auf der Grundlage des Unternehmens­stundensatzes von 125,00 DM / Stunde für 1SS5 nacn vorheriger Vereinbarung.

Montabaur, den

3ad Homburg v.d.H.. aen

(Unterschrift / Siegel)

Unterschrift / Stempel)