Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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5.2 Oberfächenentwässerung

Nach den vorliegenden Planunterlagen muß der Aubach zeitweise insgesamt bis zu 1.285 1/s in konzentrierter Form mehr abführen, wobei die sich ergebenden bau- und anlagebedingten Einleitungsmengen im PFA 71 noch nicht eingerechnet sind.

Insotem kann der Annahme, die anfallenden Wassermengen könnten schadlos abgeführt werden, nicht zugestimmt werden. Das Gutachten läßt die sich aus den PFA 64 und 71 sowie in Fortführung auch der Abschnitte 72 und 73 ergebenden Summationseffekte völlig außer Acht und muß daher überarbeitet werden.

6. Rahmenvereinbarung

Zwischen der DB AG einerseits und der Verbandsgemeinde / Stadt Montabaur andererseits ist im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der anstehenden Bauarbeiten eine Rahmenverinbarung abzuschließen, die Regelungen enthält u. a. über die Koordinierung der Bauareiten. straßenpolizeiliche Verkehrsregelungen, Reinigungs- und Unterhaltungsverpflichtung, Ansprechpartner während der Bauzeit u. ä

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g vom 1995 . XI