Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Durch eine Verschiebung des Rettungsplatzes in nordöstlicher Richtung wird mehr Raum fiir die Trasse der künftigen Ortsumgehung L 312 geschaffen.

Neben dem Rettungplatz östlich der L 312 ist in diesem Bereich auch eine Streckenfunkstelle vorgesehen. Auch diese Einrichtung befindet sich innerhalb der bereits beschriebenen Raumsituation zwischen Neubaustrecke und Ortslage und stellt ebenfalls ein Hindernis in den Planungsabsichten für eine Ortsumgehung dar. Auch hier ist eine Verschiebung notwendig.

3. Lärmschutz

3.1 Wohnbebauung

Mit der oberirdisch geführten Trasse östlich der L 312 ist eine erhebliche Lärmbelastung der östlichen Ortslage Eigendorf verbunden. Zwar erfolgt die Trassenführung in einer Einschnittslage; dennoch sind nach den Planunterlagen passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden an der Dembacher- und Nordstraße vorgesehen.

Die Aufzählung der mit Schallschutzmaßnahmen auszustattenden Gebäude ist jedoch unvollständig und bedarf einer Ergänzung.

3.2 Weitergehender Lärmschutz

3.2.1 Verschwenkung der Rettungszufahrt und Überlappung der Wallführung:

Die Planungen der DB AG sehen vor, daß entlang der BAB A 3 Seitenablagerungen durchgeführt werden mit dem Ziel, hierdurch die Ortslage Eigendorf vom Verkehrslärm der A 3 abzuschirmen. Im Bereich der verlängerten Altstraße mit der Rettungszufahrt zur A 3 Richtung Frankfurt entsteht jedoch eine Unterbrechung. Das bedeutet, daß durch diese Lücke auch eine Unterbrechung in der Lärmschutzwirkung eintritt.

Um jedoch auch für diesen Teil einen geschlossenen und damit optimierten Lärmschutz zu erreichen, ist es notwendig, durch eine Verschwenkung der Rettungszufahrt und eine Überlappung der Wallführung den Lückenschluß herzustellen.

Dieser Vorschlag ist in der Anlage dargestellt.

3.2.2 Erhöhung der Betongleitwand als Lärmschutzwand

Verursacht durch die parallel der BAB A 3 zu führende Neubaustrecke östlich der L 312 ist die Errichtung einer Betongleitwand vorgesehen. Im Interesse eines durchgängigen Lärmschutzes für die Ortslage Eigendorf auch im östlichen Orts- ,'Gemarkungsteil sollte diese Betongieitwand entsprechend erhöht werden, so daß dieser dann gleichzeit die Funktion einer Lärmschutzwand zukommt.

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g vom 1995 . XI