Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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begrüßt die Interessengemeinschaft die Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten; des § 9 Abs. 1 BauGB auf Reduzierung der Zahl von Wohneinheiten in zu erstellenden Wohngebäuden.

Die Interessengemeinschaft erwartet nun mit Recht ein den gleichen Grundsätzen verpflichtetes Vorgehen bei der Ab­stimmung über den Bebauungsplan Poststraße am 23.11.1995 und wird die einzelenen Ratsmitglieder daran messen.

Sie weist allerdings nochmals darauf hin, daß die zur Aufnahme des Anwohnerverkehrs vorhandene Straße -hier die Post- und Breslauerstraße- nur eine Gesamtbreite von 4,45 - 5,30 m hat, während die im Plangebiet "Baumberg" in Eschelbach neben einer Fahrbahnbreite von 5,30 m noch über zwei jeweils 1,50 m breite Bürgersteige verfügt.

Dieser gravierende Unterschied verbietet deshalb auch eine rein zahlenmäßige Vergleichbarkeit zwischen den beiden Wohngebieten, die so aussehen könnte:

Eschelbach: 1 Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten Horressen: 4 geplante Wohngebäude mit je 6 Wohneinheiten ergibt zusammen 24 Wohneinheiten

Mit freundlichen Grüßen

gez. für die Interessengemeinschaft

Post-/Breslauerstraße

ahne

ernich-Jaensch

g vom 1995 . XI