begrüßt die Interessengemeinschaft die Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten; des § 9 Abs. 1 BauGB auf Reduzierung der Zahl von Wohneinheiten in zu erstellenden Wohngebäuden.
Die Interessengemeinschaft erwartet nun mit Recht ein den gleichen Grundsätzen verpflichtetes Vorgehen bei der Abstimmung über den Bebauungsplan Poststraße am 23.11.1995 und wird die einzelenen Ratsmitglieder daran messen.
Sie weist allerdings nochmals darauf hin, daß die zur Aufnahme des Anwohnerverkehrs vorhandene Straße -hier die Post- und Breslauerstraße- nur eine Gesamtbreite von 4,45 - 5,30 m hat, während die im Plangebiet "Baumberg" in Eschelbach neben einer Fahrbahnbreite von 5,30 m noch über zwei jeweils 1,50 m breite Bürgersteige verfügt.
Dieser gravierende Unterschied verbietet deshalb auch eine rein zahlenmäßige Vergleichbarkeit zwischen den beiden Wohngebieten, die so aussehen könnte:
Eschelbach: 1 Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten Horressen: 4 geplante Wohngebäude mit je 6 Wohneinheiten ergibt zusammen 24 Wohneinheiten
Mit freundlichen Grüßen
gez. für die Interessengemeinschaft
Post-/Breslauerstraße
ahne
ernich-Jaensch
g vom 1995 . XI

