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In diesem Zusammenhang sollte nicht außer Acht gelassen werden, daß in einem ähnlich gelagerten Fall der Stadtrat von Montabaur für Grundstücke in einer Größe von 950 m 2 lediglich 6 Wohneinheiten als noch verträglich mit der bereits vorhandenen, benachbarten Einfamilien- Wohnhausbebauung angesehen hat. Setzt man diese Bebauungsplanänderung ins Verhältnis zu der jetzt beabsichtigten Regelung im Bebauungsplan "Poststraße", so könnten hier auf ca.
3.900 m 2 Grundstücksfläche höchstens 25 Wohneinheiten ermöglicht werden.
Im konkreten Fall der Poststraße wird jedoch ein vorhandener und - im gewissen Umfang mit einer Wohnbebauung - auch unverträglicher Gewerbebetrieb abgebrochen, und außerdem werden sämtliche erforderliche Stellplätze in einer Tiefgarage nachgewiesen.
Dies läßt im gewissen Umfang eine differenzierte Betrachtung beider Sachverhalte und damit auch eine unterschiedliche Festschreibung der möglichen Wohneinheiten zu, die allerdings nicht erkennbar außer Verhältnis stehen sollten.
Vom Planungbüro Roedel wurde daher die anliegend beigefugte Berechnung gefertigt, wonach mit den vorgeschlagenen Festsetzungen GRZ = 0,4 und GFZ = 0,8 bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von ca. 100 m 2 insgesamt 30 Wohneinheiten möglich wären.
Wie bereits ausgefuhrt, könnten mit diesen Vorgaben allerdings ebenfalls 44 Wohneinheiten verwirklicht werden, so daß es aus der Sicht der Verwaltung unerläßlich ist, die konkrete Zahl der möglichen Wohnungen festzulegen.
Darüber hinaus ist beachtlich, daß sich im Planbereich bzw. unmittelbar angrenzend an die Breslauer Straße noch insgesamt 5 freie Grundstücke in einer Größe zwischen 400 m 2 und 1.100 m 2 befinden. Auch für diese Bereiche sollte eine Begrenzung der Zahl der möglichen Wohneinheiten je Gebäude vorgenommen werden. Von seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abgrenzung so vorzunehmen, daß außer dem Bauvorhaben Nebgen im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Poststraße" max. 5 Wohneinheiten errichtet werden dürfen.

