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Die bereits jetzt vorgesehene Beschilderung zur Geschwindigkeitsbeschränkung in der Poststraße wird noch dahingehend ergänzt, daß die Poststraße/Breslauer Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt und die entsprechenden Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung angebracht werden.
Die Beurteilung evtl. Gefahrensituationen auf der L 312 kann nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Hier ist vielmehr insbesondere die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers, d. h., des Straßen- und Verkehrsamtes Diez gegeben. Darüber hinaus ist daraufhinzuweisen, daß es nicht zweckmäßig sein kann, an jeder Einmündung eines Wohngebietes auf einer Landes- oder Kreisstraße Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzunehmen. Ansonsten wären Ortsdurchfahrten fast ausschließlich Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterwerfen, da diese immer wieder von Erschließungsstraßen berührt werden.
• Entsprechend der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan "Poststraße'' sind die PKW- Abstellplätze für die Wohnanlage in der Poststraße 4 ausschließlich in einer Tiefgarage vorzusehen. Die notwendige Anzahl richtet sich nach der entsprechenden Stellplatzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere nach der Größe und Zahl der Wohnräume, so daß derzeit noch nicht feststeht, wieviel Stellplätze nachzuweisen sind.
Darüber hinaus sehen die Textfestsetzungen die Empfehlung vor, daß für je 5 Wohnungen auf einem Grundstück die Anlage eine Besucherparkplatzes vorgesehen wird. Die zunächst vorgesehene verbindliche Festsetzung von Besucherparkplätzen konnte nicht beibehalten werden, da eine solche Festsetzung zu rechtlichen Problemen geführt hätte, da sie nicht von der Regelung des § 9 BauGB, der den zulässigen Inhalt eines Bebauungsplanes bestimmt, bedeckt gewesen wäre.
• Letztlich ist nochmals auf die Frage der verbindlichen Festlegung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten einzugehen. Durch die bisher getroffenen verbindlichen Aussagen zur Trauf- und Firsthöhe sowie zur Geschossigkeit der zulässigen Gebäude konnte eine gewisse Reduzierung der Zahl der möglichen Wohnungen erreicht werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird außerdem vorgeschlagen, die Geschoßflächenzahl von 1,1 auf 0,8 zu verringert.
Nach den Planungen des Bauherrn sind jedoch auch unter diesen Einschränkungen noch 44 Wohneinheiten - überwiegend 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnungen - möglich.
Ziel der Zulassung der Wohnbebauung sollte es jedoch sein, nicht nur die Errichtung von "Single-Wohnungen" zuzulassen, sondern auch familiengerechte Wohneinheiten mit 3 - 4 Zimmern vorzusehen. Dies insbesondere auch deshalb, um insgesamt eine Integration der Neubewohner in das bereits vorhandene Umfeld zu erleichtern und einen gewissen sozialen Ausgleich herbeizuführen. ’
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