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Darüber hinaus wurde festgeschrieben, daß private Verkehrsflächen, Stellplätze, Zugänge und Terrassen durchsickerungsfähig auszugestalten und geschlossene Beton-, Bitumen- und Kunststofflächen nicht zulässig sind.
Letztlich wurden auch bestimmte Begrünungsmaßnahmen für die Grundstücke vorgesehen.
• Bezüglich der angesprochenen Entwässerung des Gebietes ist auszuführen, daß die im Rahmen des Verfahrens der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeschalteten Verbandsgemeindewerke weder bezüglich der Wasserversorgung noch bezüglich der Abwasserentsorgung Bedenken äußerten..
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Vielmehr wird sich die Abwassersituation nach Aufstellung des Bebauungsplanes und der durchgeführten Wohnbebauung kaum ändern, da das zur Bebauung anstehende Grundstück bereits in der Vergangenheit weitestgehend versiegelt war, so daß die Neueinleitung von Abwässern in das bestehende Mischwassersystem kaum ins Gewicht fällt.
Hinzu kommt, daß durch entsprechende Textfestsetzungen festgelegt wurde, daß private Verkehrsflächen, Stellplätze usw. durchsickerungsfähig auszubilden sind. Darüber hinaus wurde die Anlage von Zisternen verbindlich vorgeschrieben. Beide Maßnahmen zusammen führen ebenfalls zu einer erheblichen Minderung der Wirkungen der Versiegelung und zu einer Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück selbst
• Der von den Anliegern dargelegte Ausbauzustand, speziell der Poststraße, und die
Verkehrssituation wurden zutreffend geschildert. Um die Wirkungen der durch die Neubebauung entstehende Verkehrsmehrbelastung abzumildem, sollte die Poststraße in eine Einbahnstraße umgewandelt und außerdem ein beidseitiges Parkverbot eingeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch zu berücksichtigen, daß durch die Wohnbebauung der vorhandene Gewerbebetrieb mit dem damit verbundenen LKW-Anlieferverkehr, sowie der Mitarbeiter- und Besucherverkehr entfallt. Da die Straße bisher geeignet war, diesen Schwerlastverkehr aufzunehmen, dürfte auch ein Baustellenfahrzeug die Straße unproblematisch befahren können.
• Letztlich ist noch anzuführen, daß die Ausbauklasse der vorhandenen Anliegerstraßen für den bisherigen PKW- und LKW-Verkehr ausreichend war, so daß Schäden am Straßenkörper nicht zu erwarten sind. Um evtl. Streitkeiten um entstehende Schäden zu vermeiden, sollte dem Vorschlag der Anlieger gefolgt und für die Bauphase eine Beweissicherung vorgenommen werden, um auf dieser Grundlage mögliche Straßenshcäden zu regulieren.
• Eine mögliche Gefährdung von Fußgängern und Kindern wird deshalb nicht gesehen, da wie die Anlieger selbst zutreffend darstellen, die Poststraße relativ eng ist, so daß auch nur mit reduzierten Geschwindigkeiten gefahren werden kann. Auch dies dürfte durch eine entsprechende Beschilderung mit Geschwindigkeitsbeschränkung usw. noch verbessert werden können.
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