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Stellungnahme:
Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird im Rahmen der gemeindlichen Abwägung wie folgt Stellung genommen
• Es wird nicht verkannt, daß die Integration einer Vielzahl von Neubürgem sicher Schwierigkeiten bereiten könnte. Das nachbarliche Miteinander der neuen Bewohner zu den Altbewohnem könnte jedoch durch ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen, die Straßenfeste, Integration in das Vereinsleben usw., harmonisch gestaltet werden und so auch zu einer Bereicherung des Dorflebens fuhren.
• Hinzu kommt, daß ein erhebliches städtebauliches Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohnraumes besteht. Dies insbesondere deshalb, da die Stadt Montabaur mit einem Bahnhof an das ICE-Streckennetz angeschlossen wird, und damit einhergehend die Ausweisung eines größeren städtebaulichen Entwicklungsbereiches, welcher u. a. auch zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben usw. dienen soll, plant.
Diese Entwicklung und die schon sehr gute straßenverkehrliche Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die jetzt vorgesehene Anbindung an das ICE-Streckennetz fuhrt dazu, daß der Wohnraumbedarf in Montabaur in den nächsten Jahren erheblich ansteigen wird.
Die Stadt Montabaur hat deshalb zur Deckung dieses Bedarfs Vorsorge zu treffen, und die notwendige Anzahl von Wohnungen durch Ausweisung von neuen Baugebieten bereitzustellen.
Dies geschieht insbesondere dadurch, daß in den derzeit anhängigen Bebauungsplanverfahren neben Einfamilienhäusern auch eine verdichtete Bauweise in Form von Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern und Hausgruppen vorgesehen ist Dies gilt insbesondere für das angesprochene Planverfahren "Christches Weiher".
• Hinzu kommt daß die Wohnbebauung an diesem Standort außerdem den besonderen Vorteil hat daß hierfür keine unbebauten Flächen des Außenbereiches in Anspruch zu nehmen sind, und ein vorhandener Gewerbebetrieb, der sich von der Art der baulichen Nutzung her, nicht in die umgebende Bebauung einfügt abgebrochen wird.
Dies hat zur Folge, daß der bestandsgeschützte Betrieb und die von ihm ausgehenden Immissionen vollständig entfallen, was zunächst zu einer Verbesserung der Situation der Anlieger in der Poststraße führen wird.
Aus landespflegerischer Sicht ist außerdem anzumerken, daß ein bereits weitestgehend versiegeltes Grundstück in Anspruch genommen wird, so daß die Eingriffe in Natur und Landschaft minimal sind.
Um die Wirkungen der Bebauung weiter zu mindern, wurde in den Textfestsetzungen zum landespflegerischen Planungsausgleich, die über den Bebauungsplan rechtsverbindliche Wirkung erhalten, festgelegt, daß die oberflächig anfallenden unbelasteten Regenabflüsse zu sammeln und zu nutzen sind bzw. auf dem Grundstück versickertn müssen.
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