Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Beschlußvorschlag

1. Eine Abwägung zwischen den geltend gemachten privaten und öffentlichen Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits führte dazu, daß die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nur teilweise berücksichtigt werden können.

Die Bedenken und Anregungen bezüglich der Verkehrssituation soll dadurch aufgeriffen werden, daß die Poststraße einerseits als Einbahnstraße mit entsprechenden Parkverbotsschildem und andererseits zusätzlich als verkehrsberuhigter Bereich mit einer entsprechenden Beschilderung ausgewiesen wird.

; Darüber hinaus soll zur Regulierung evtl, späterer Schäden eine Beweissicherung durch den 1 Bauherrn vorgenommen werden.

Letztlich haben die Ausschüsse darüber zu entscheiden, ob die vorgeschlagene Reduzierung der Wohneinheiten sowohl für däs Vorhaben Nebgen als auch für die noch freien Grundstücke in der vorgeschlagenen Form in die Textfestsetzungen aufgenommen werden soll, und ob gleichzeitig die Geschoßflächenzahl von bisher 1,1 auf 0,8 verringert wird.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung, Textfestsetzungen und dem landesplanerischen Begleitplan in der Form zu,

- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben bzw. vorgestellt wurden und

- der Beschlußvorlage beigefügt sind.

3. Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB:

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan einschl. Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Bedenken und Anregungen dürfen jedoch nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Textfestsetzungen, d. h. zu der Festlegung der Wohneinheiten, vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen zu den vorgenannten Festsetzungen vorgebracht werden können.

Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage und den Planänderungen zu unterrichten.

q vom 1995 . XI

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