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solcher Weg für die Errichtung der landwirtschaftlich genutzten Flächen nach einer erfolgten Wohnbebauung nicht mehr erforderlich ist.
Die nicht zur Bebauung vorgesehenen Flurstücke können unproblematisch über den an die Wagnerstraße anschließenden Feldweg, der an das weitere Wegenetz anschließt, erreicht werden. Aufgrund dessen wird der Bebauungsplan dahingehend geändert, daß der vorgesehene Weg ab der Einmündung in die Wagnerstraße entfällt und zukünftig als Grünfläche ausgewiesen wird.
Um all dies zu erreichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" notwendig.

