Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Beschlußvorschlag

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1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

Der Bebauungsplan "Horresser Pfad" wird wie folgt geändert:

1. Die Flurstücke 185 - 176 (jeweils teilweise), Flur 5, werden als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE(E)) ausgewiesen.

2. Der vorgesehene Weg entfällt ab der Einmündung auf die Wagnerstraße und wird als Grünfläche ausgewiesen.

3. Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauugsplanes einschließlich Begründung und Textfestsetzungen sowie der Planskizze in der Form zu, wie sie in dieser Vorlage dargestellt ist.

3. Durchführung der vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Änderungsplanung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.

4. Einleiltung des Beteiligungsvertunrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen: nein

Veranschlagung:

Haushaltsansatz: noch verfügbar: Haushaltsstelle:

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