Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Beschlußvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Drucksache Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
0 öffentlich
© nichtöffentlich
Abt./Az.:
III/l 610-13 Be/no
uatum
30.10.1995
Beratunqsfolqe
Sitzunqstermin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß Stadt
09.11.1995
Stadtrat
23.11.1995
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" Flurstücke 185 - 176 (jeweils teilweise)
Montabaur-Elgendorf für die Grundstücke Flur 5,
Problembeschreibung/Begründung
Der Bebauungsplan "Horresser Pfad" in Montabaur-Elgendorf wurde insbesondere verabschiedet, um die bauplanungsrechtliche Situation der Fa. Hasdenteufel zu regeln. Aufgrund dessen wurde für den Bereich dieses Unternehmens sowie für die unmittelbar gegenüberliegenden Grundstücke ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.
Die sich im nördlichen Teil, Richtung Eigendorf, befindlichen Grundstücke wurden als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE(E)) ausgewiesen. Dies insbesondere deshalb, um eine Pufferzone zu der angrenzenden Wohnbebauung zu erhalten, die Lärm-, Staub- und sonstige Immissionen abschirmen soll.
Der jetzige Bebauungsplanentwurf "Verlängerte Südstraße" schließt in westlicher Richtung unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" an. Die Verzahnung zwischen beiden Planbereichen geht sogar soweit, daß die zur Änderung anstehenden Flurstücke teilweise im Geltungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes und teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen.
Da der Bebauungsplanentwurf in unmittelbarer Nähe ebenfalls eine Wohnbebauung vorsieht, ist es erforderlich, die jetzige Ausweisung als Gewerbegebiet zurückzunehmen und dort ebenfalls nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet zuzulassen, damit auch das neue Baugebiet weitestgehend vor evtl. Beeinträchtigungen geschützt ist.
Hinzu kommt, daß auch die im Bebauungsplan "Horresser Pfad" vorgesehene Anlage eines öffentlichen Feldweges aufgrund dieser neuen Entwicklung nicht mehr erforderlich ist, da ein
g vom 1995 . XI
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