Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Tagesordnungspunkt 4:

Aufstellung des Bebauungsplanes "Fritz-Bluhm-Straße"

Drucksachen-Nr. 238/1995 "2. Nachtrag" und 238/1995 "3. Nachtrag",

Anlage Nr. 4

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nimmt Bezug auf die Beschlußvorlagen Drucksachen-Nr. 238/1995 "2. und 3. Nachtrag" (Anlage Nr. 4) sowie die Beratung im Ausschuß.

Auf Antrag von Ratsmitglied Bacher (SPD) wird in den Beschlußvorschlag der Satz "Darüber hinaus soll zur Regulierung evtl, späterer Schäden eine Beweissicherung durch den Bauherrn vorgenommen werden." aufgenommen.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, die Artenliste der Gehölzpflanzung nicht als Textfestsetzung, sondern als Empfehlung in die Textfestsetzungen mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen:

1. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Fritz- Bluhm-Straße" einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag in der Form zu, wie er

- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und

- dieser Beschlußvorlage beigefügt ist bzw. vom Planungsbüro Hatzmann vorgestellt wurde.

2. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Aufstellungsplanung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.

3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.