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Tagesordnungspunkt 2:
Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" Montabaur-Elgendorf für die Grundstücke Flur 5, Flurstücke 185-176 (jeweils teilweise)
Drucksache-Nr. 264/1995, Anlage Nr. 1
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Der Bebauungsplan "Horresser Pfad" wird wie folgt geändert:
a) Die Flurstücke 185 - 176 (jeweils teilweise), Flur 5, werden als eingeschränktes Gewerbegebiet [GE(E)] ausgewiesen.
b) Der vorgesehene Weg entfällt ab der Einmündung auf die Wagnerstraße und wird als Grünfläche ausgewiesen.
c) Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Textfestsetzungen sowie der Planskizze in der Form zu, wie sie in dieser Vorlage dargestellt ist.
3. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Änderungsplanung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.
4., Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (einstimmig)
g vom 1995 . XI

