Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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2. Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt, Tagesordnungspunkt 12 "Ausbau des kombinierten Rad- und Fußweges im Gelbachtal" von der Tagesord­nung abzusetzen und begründet dies damit, daß der Haupt- und Finanzausschuß in seiner Sitzung am 21.09.1995 mit Stimmengleichheit die Ablehnung ausgesprochen habe.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt klar, daß der Haupt- und Finanzausschuß die Auftragsvergabe zum Ausbau abgelehnt habe, es heute aber um die Grundsatzentscheidung zum Ausbau eines Rad- und Fußweges gehe. Der Stadtrat habe dazu Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt. Sollte der Stadtrat jedoch gegen einen Ausbau stimmen, so sei man verpflichtet, die bewilligten Zuschüsse zurückzugeben.

Ratsmitglied Bächer (SPD) unterstützt die Ausführungen von Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen); der Beschlußvorschlag der Beschlußvorlage Drucksache-Nr. 282/1995 beinhalte wiederum die Auftragsvergabe zum Aubau des Weges von Montabaur nach Ettersdorf (1. Bauabschnitt bis Bladernheim).

Ratsmitglied Storm (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet es als "schlechten Stil", Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses, die dem Bürgermeister nicht gefallen, durch einen Ratsbeschluß zu umgehen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist diesen Vorwurf entschieden zurück und stellt klar, daß der Rat Haushaltsmittel bereitgestellt habe, und somit dazu auch ein Ratsbeschluß erforderlich sei.

Ratsmitglied Hebgen (CDU) verweist auf § 44 Abs. 3 GemO, wonach der Stadtrat einen Beschluß des Ausschusses aufheben könne und erklärt, daß der Beschluß­vorschlag etwas unglücklich formuliert sei. Die Haushaltsmittel seien im Haushaltsplan veranschlagt und der Stadtrat müsse entscheiden, was damit gemacht werde.

Der Stadtrat lehnt mit 7 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen den Antrag von Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) ab; Tagesordnungspunkt 12 wird somit nicht von der Tagesordnung abgesetzt.

Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Angelegenheiten zur Berichterstattung vor.

g vom 1995 . XI