Akte 
Sitzung 16. November 1995
Entstehung
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PfA 71. Anlage 1. Spezieller Teil II. Seite 49

Die schalltechnische Untersuchung ergab, daß bei der optimierten Raumordnungstrasse aktiven lärmschutzmaßnahme erforderlich werden:

1. Maßnahmen an der "Festen Fahrbahn", z.B. Absorptionsbeläge von km 90,304 bis km 92.696

(gesamter PfA 71, die Maßnahme setzt sich in PfA 72 fort).

Die Überhol-/Bahnhofsgleise im Bahnhof Montabaur werden als Schotterbett mit Betonschwellen ausgebildet.

2. Lärmschutzwand zwischen den Durchgangsgleisen und dem südlichen Bahnhofsgleis km 91,815 - 92,390. Länge 575 m, Höhe 2 m über SO

Abstand zur Gleismitte (NBS-Gleis) 4,3 m.

Lärmschutzwand südlich der Strecke, im Bereich des Weichenmontageplatzes als Begrenzung desselben, km 92,370 - 92,696, Länge 366 m, Höhe 2 m über SO Abstand zur Gleismitte (Bahnhofsgleis) 3,8 m (die Maßnahme setzt sich in PfA 72 fort).

Neben diesen aktiven Maßnahmen werden zusätzlich für folgende Gebäude passive Schall­schutzmaßnahmen notwendig:

3 Gebäude in Eschelbach:

Margaritenstraße Nr. 1, 3, 5

7 Gebäude in Montabaur:

BahlsmühlelO

Eschelbacher Str. Nr. 39, 39A, 35 und 33 Collettstraße 18 Allmannshauser Straße 25.

Da die Immissionsgrenzwerte für die Tagzeit an keinem Punkt überschritten werden, ist ein weiterer Schutz der Nutzung des Außenwohnbereiches nicht erforderlich. Aus Gründen des Kosten-ZNutzenverhältnisses und aus Gründen des Landschaftsbildes ist die Durchführung von zusätzlichen passiven Schutzmaßnahmen weiteren aktiven vorzuziehen

Erschütterungen (Anlage 14.2)

Zur Beurteilung der Auswirkungen von Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb im Planfest­stellungsabschnitt 71 wurde eine erschütterungstechnische Untersuchung durchgeführt

Für die Begutachtung möglicher Erschütterungen ist das BImSchG anzuwenden Auch hierbei gilt der Grundsatz, daß beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnstrecken diese so herzustellen sind, daß keine schädlichen Einwirkungen durch den Betrieb hervor­gerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Kritische Bereiche treten im PfA 71 nicht auf.

Elektromagnetische Felder Funk

Die geplanten Zugfunkanlagen senden im Frequenzbereich von 460 MHz (0.7 m-Band) mit einer Leistung von 6 W. Beeinflussungen von biologischen Systemen treten bei dieser Anlage nicht auf.