PfA 71, Anlage 1, Spezieller Teil II. Seite 40
Nach den Empfehlungen für die Planung und Errichtung von Anlagen für den ruhenden Verkehr (EAR 90) wird Parkraum für ca. 50 PKW geschaffen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen erfolgt unmittelbar von der Landesstraße L 313.
Die Ausrüstung des Sportplatzes mit Beleuchtung für den Übungsbetrieb, Schutzzäunen usw. entspncht vollständig den derzeitigen Gegebenheiten. Anschlüsse an die vorhandene Strom- und Wasserversorgung und an das bestehende Abwassernetz sind ohne Schwierigkeiten realisierbar.
I 3.2.6 Stützwände an der L 313 (Anlage 8.7)
Im Zuge des Umbaus der L 313 zwischen Montabaur und Eschelbach (Margaritenstraße) werden parallel zur Straße zwei Stützwände neu errichtet. Es wird unterschieden in:
Stützwand zwischen L 313 neu und Aubach:
! Länge 55,0 m
Höhe zwischen 2,0 und 3,5 m ■ ' Ausführung in Massivbauweise
, - Stützwand unter der bestehenden Überführung der BAB 3 über die L 313:
Länge 54,0 m
Höhe zwischen 2,0 und 4,5 m
Ausführung als sehr verformungsarme Konstruktion, z. B. Bohrpfahlwand
Die Absenkung der Gradiente unter der Brücke beginnt erst nach Fertigstellung der
Stützwand.
3.3
3.3.1
♦
Straßen - und Wegenetz (Anlage 4.3, 5., 6.)
Verlegung und Anpassung der Landesstraße L 313 (Anlage 5.3)
Neubaustrecke und Landesstraße L 313 (Margaritenstraße zwischen Montabaur und Eschelbach) kreuzen nahezu höhengleich. Die Höhenlage der NBS im Kreuzungsbereich (Schienenoberkante ■ 235,00 + NN) resultiert aus zwingenden trassierungstechnischen Gründen in den benachbarten Streckenabschnitten: In Richtung Köln wird die Gradiente maßgeblich durch den Anschluß an den Tunnel "Dembacher Dreieck" bestimmt. In Richtung "Rhein/Main" folgen Zwangspunkte für den ICE-Bahnhof Montabaur und den Anschluß an den Himmelberg- Tunnel.
Die Höhenlage der bestehenden L 313 im Kreuzungspunkt ist 234,80 + NN. Die Landesstraße wird rund 8 m abgesenkt (Bestand minus Bauhöhe der Eisenbahnüberführung minus freizuhal- tende lichte Höhe - 227,00 + NN). Hinzu kommt eine Verschwenkung der Achse der L 313 in Richtung Aubach um maximal ca. 16 m.
Weitere Zwangspunkte der Neutrassierung der Margaritenstraße sind:
a) Anschluß an den Bestand in Montabaur am Knotenpunkt mit Verbindung zum Schulzentrum (Station 0+000),
b)
Durchfahrt unter der bestehenden Autobahnüberführung über die L 313 bach.
bei Eschel-
g vom 1995 . XI
g vom 1995

