Akte 
Sitzung 16. November 1995
Entstehung
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PfA 71, Anlage 1, Spezieller Teil II, Seite 34

Eine Überquerung des Bachlaufes würde eine Gradientenanhebung von 236,3 m ü. NN auf mindestens, 241,5 m ü. NN erfordern. Die Höhenzwangspunkte im Nachbarabschnitt PfA 64 (BAB A 3, Bau-km 89,54 - 89,75 und Landesstraße L 312, Bau-km 90,68) lassen einen Neigungswechsel des Gefälles (22,8 %o auf 0 %«) erst bei km 90.624 zu. In der verbleibenden Strecke bis zum Beginn des Bahnhofes Montabaur ist mit den vorgegebe­nen Entwurfselementen für die Gradiente keine Anhebung möglich. Der vorhandene Bach lauf wird daher entlang der NBS-Trasse zum Vorfluter Aubach verlegt. Von einer Dükerung des Waldbaches wurde aus ökologischen Gründen Abstand genommen.

Die Landesstraße L 313 dient als wichtige Verbindungsstraße für die nördlich der BAB A3 gelegenen Ortschaften von und nach Montabaur. Die vorhandene Straße quert auf dem Niveau der geplanten NBS-Trasse. Eine Verlegung unter Aufrechterhaltung des Straßen­verkehrs ist daher notwendig.

Die Verbindungsstraße zwischen Eigendorf und Eschelbach wird bei Bau-km 90,83 in einer Höhenlage gekreuzt, die eine Straßenüberführung an vorhandener Stelle aus­schließt. Wegen der untergeordneten Bedeutung der Straße wird die Verbindung ge­schlossen. Unter Nutzung der L 312 und L 313 wird weiterhin die Verbindung für den Straßenverkehr zu den nördlich der BAB gelegenen Ortschaften sichergestellt.

Die im Raumordnenschen Entscheid gewünschte Tieferlegung im Bahnhofsbereich kann nicht berücksichtigt werden, da hierdurch die Anbindung der Strecke 3731 nicht mehr möglich wäre. Außerdem würden die Einschnitte im Bereich Eigendorf und Eschelbach noch tiefer.

Eine Verbesserung der Schallsituation ist durch eine Tieflage nicht zu erwarten.

Die Kreuzung der NBS-Trasse mit der Kreisstraße K 82 (Staudter Straße) erfolgt bei km 92,4 bei ausreichender Höhendifferenz zur Errichtung einer Eisenbahnüberführung. Unter Berücksichtigung der Stadtentwicklungsplanung wurde die Lage des Bauwerkes au­ßerhalb der vorhandenen Straßenachse festgelegt.

Nach Abwägen aller Belange (wirtschaftlich vertretbare, schalltechnisch unproblemati­sche, landschaftspflegerisch kompensierbar und bautechnisch optimierte Lösung) wurde die gewählte Trassenführung dem Entwurf zur Planfeststellung zugrunde gelegt.

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2.4.4

Weitere Planungen

lm Bereich des neuen NBS-Bahnhofs Montabaur werden zusätzliche Planungen betrie­ben:

Bahnstromleitung

Zur Versorgung der NBS mit elektrischer Energie ist eine Bahnstrom leitu ng der DB AG geplant, die in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren (PfA 74) behandelt wird.

Städtebauliche EntwicklungsmaSnahmen im Bereich der Aubachwiesen

Der verbleibende Raum zwischen dem neuen NBS-Bahnhof und der Stadt Montabaur (Aubachwiesen) wird z.Zt. von der Stadt Montabaur einer vorbereitenden Untersuchung zur förmlichen Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches unterzogen

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI