PfA 71 Anlage 1. Spezieller Teil II. Seite 29
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Erschütterungsschutz
ja
Im PfA 71 werden keine Gebäude durch Erschut- S terungen aus dem Bau und Betneb der NBS maßgeblich beeinflußt.
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Ablagerung von Erdmassen
ja
Grundsätzlich wurden im Zuge der Feinplanung i andere Standorte ausgewählt als im Sondergut- | achten für das ROV zum Thema vorgeschlagen i Ausnahme ist die Aufschüttung am ICE-Halte- punkt Montabaur
Die Auflagen, Hinweise und Anregungen aus dem raumplanerischen Entscheid wurden vollständig umgesetzt. Die Planung der Ablagerung der Überschußmassen wurde in enger Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur durchgeführt.
Im PfA 71 werden Erdmassen im Bereich des neuen NBS-Bahnhofes abgelagert.
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Altablagerungen
ja
Die im PfA 71 nachgewiesenen Standorte von Altablagerungen (nordwestlich von Montabaur an der L313, km 91+450; am östlichen Rand der Gleisanlagen des NBS-Bahnhofs. km 92+400) wurden im Detail untersucht. Im Baubereich werden die Altablagerungen abgetragen j
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Grundwasser, Fließgewässer, Wasserschutzgebiete
ja
Betroffen sind im PfA 71:
I
der Waldbach bei Eigendorf, der Aubach bei Montabaur, der Alte-Galgen-Bach,
i
Der Aubach und der Alte-Galgen-Bach werden nicht beeinträchtigt.
Der sehr geringe Grundwasser-Flurabstand am Anfang des PfA 71 (ca. km 90,3 bis ca. 90.8) wird durch den Aushub des Geländeeinschmttes i für die NBS möglicherweise etwas vergrößert j Durch laufende Untersuchungen wird der | tatsächliche Einfluß eingehend geprüft i
Der Waldbach trifft bei ca. km 90.8 auf die Neubaustrecke. Um eine Dükerung unter der tiefliegenden Gradiente und einen aufwendigen Umbau des vorhandenen Durchlasses unter der Autobahn A3 zu vermeiden, wird der Waldbach parallel zur NBS in einem offenen Gerinne zum Aubach geführt.
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Waldbestände
Ja
siehe Tabelle Teil E-- -

