Akte 
Sitzung 16. November 1995
Entstehung
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PfA 71 Anlage 1. Spezieller Teil II. Seite 29

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Erschütterungsschutz

ja

Im PfA 71 werden keine Gebäude durch Erschut- S terungen aus dem Bau und Betneb der NBS maßgeblich beeinflußt.

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Ablagerung von Erdmassen

ja

Grundsätzlich wurden im Zuge der Feinplanung i andere Standorte ausgewählt als im Sondergut- | achten für das ROV zum Thema vorgeschlagen i Ausnahme ist die Aufschüttung am ICE-Halte- punkt Montabaur

Die Auflagen, Hinweise und Anregungen aus dem raumplanerischen Entscheid wurden voll­ständig umgesetzt. Die Planung der Ablagerung der Überschußmassen wurde in enger Abstim­mung mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur durchgeführt.

Im PfA 71 werden Erdmassen im Bereich des neuen NBS-Bahnhofes abgelagert.

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Altablagerungen

ja

Die im PfA 71 nachgewiesenen Standorte von Altablagerungen (nordwestlich von Montabaur an der L313, km 91+450; am östlichen Rand der Gleisanlagen des NBS-Bahnhofs. km 92+400) wurden im Detail untersucht. Im Baubereich wer­den die Altablagerungen abgetragen j

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Grundwasser, Fließgewäs­ser, Wasserschutzgebiete

ja

Betroffen sind im PfA 71:

I

der Waldbach bei Eigendorf, der Aubach bei Montabaur, der Alte-Galgen-Bach,

i

Der Aubach und der Alte-Galgen-Bach werden nicht beeinträchtigt.

Der sehr geringe Grundwasser-Flurabstand am Anfang des PfA 71 (ca. km 90,3 bis ca. 90.8) wird durch den Aushub des Geländeeinschmttes i für die NBS möglicherweise etwas vergrößert j Durch laufende Untersuchungen wird der | tatsächliche Einfluß eingehend geprüft i

Der Waldbach trifft bei ca. km 90.8 auf die Neu­baustrecke. Um eine Dükerung unter der tieflie­genden Gradiente und einen aufwendigen Um­bau des vorhandenen Durchlasses unter der Autobahn A3 zu vermeiden, wird der Waldbach parallel zur NBS in einem offenen Gerinne zum Aubach geführt.

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Waldbestände

Ja

siehe Tabelle Teil E-- -