Akte 
Sitzung 16. November 1995
Entstehung
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PfA 71. Anlage 1. Spezieller Teil II. Seite 28

4

Bahnhöfe Montabaur.

Koblenz und Mainz

ja

ln Montabaur wird ein ICE-Haitepunkt geplant Die vorhandene Infrastruktur für den Nah- und Regionalverkehr auf der Schiene wird umgebaut und in den neuen Bannhof integriert.

nachricht­

lich

Die Bahnhöfe in Koblenz und Mainz werden auch zukünftig an das nationale und interna­tionale Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn angeschlossen.

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Bethebskonzepte

Die Ausgestaltung der Betriebskonzepte auf der Neubaustrecke ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Die NBS ist für ei­nen leistungsfähigen Personenfernverkehr konzi­piert.

6

Leichter und schneller Güterverkehr (Lärm)

ja

Linienführung und insbesondere Gradiente der Neubaustrecke genügen den Anforderungen an einen leichten und schnellen Güterverkehr. Zu diesem Angebot gehört unter anderem der Ein­satz neuartiger Fahrzeuge, die der Zugart des ICE entsprechen.

7

Mosel-, Lahntalstrecke

Fragen der Verknüpfung der Neubaustrecke mit der vorhandenen Schieneninfrastruktur sind nicht Gegenstand dieses Planfeststeilunasverfahrens

8

110 kV-Bahnstromleitung

Die Auflagen, Hinweise und Anregungen hin­sichtlich der neuen 110 kV-Bahnstromleitung werden im PfA 74 berücksichtigt.

9

1. Stufe der UVP

ja

Wesentlicher Bestandteil der Planfeststel­lungsunterlagen ist der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP). Die Ergebnisse der 1. Stufe der UVP wurden bei der Erarbeitung des LBP beachtet. Der Plan wurde mit der oberen Lan­despflegebehörde abgestimmt.

10

Lärmemissionen (NBS)

ja

Die Ergebnisse der schalltechnischen Unter­suchung bestimmen den erforderlichen Schall­schutz gegen Emissionen aus dem Betrieb der Neubaustrecke. Gemäß Verkehrslärmschutzver­ordnung (16. BImSchV) ist nur der vom neuen Verkehrsweg ausgehende Vekehrslärm zu beur­teilen. Eine vorhandene Vorbelastung bzw. eine Überlagerung der Geräusche von verschiedenen Vekehrswegen erfolgt nicht.

Außerdem werden Maßnahmen geplant, auch abseits der NBS durch die Ablagerung über­schüssiger Erdmassen, die beim Bau von Tun­neln u.s.w. entstehen, an der Autobahn A3 derart abzulagern, daß die anliegenden Gemeinden gegen den Straßenverkehrslärm wirksam ge­schütztwerden (siehe auch Artikel 12)

1995 . XI

g vom 1995 . XI