PfA 71. Anlage 1 Spezieller Teil II. Seite 2'
In den nachfolgenden Abschnitten wird dokumentiert, ob die Auflagen, Hinweise und Anregungen bei der Feinplanung berücksichtigt werden konnten. Eventuelle Abweichungen werden in jedem einzelnen Fall begründet.
2.3.2 Umsetzung der Auflagen, Hinweise und Anregungen des raumplanerischen
Entscheides
Der raumplanerische Entscheid des Landes Rheinland-Pfalz basiert auf einer im März 1991 vorgelegten und im Juli 1992 um zwei weitere Bände ergänzten Planung Das Dokument gliedert sich in fünf Teile mit jeweils weiterer Untergliederung:
Teil A Raumplanerischer Entscheid
Teil B Gegenstand und landesplanerische Bedeutung des Neubauvorhabens Teil C Verlauf des Verfahrens
Teil D Zusammenfassung der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Anhörung Teil E Raumordnerische Bewertung und Abwägung
I. Allgemeine Bewertung und Abwägung
II. Streckenbezogene Bewertung und Abwägung
Die für die Feinplanung wichtigsten Ausführungen finden sich in den Teilen A und E Teil A enthält insgesamt 29 durchnumerierte Artikel mit Stellungnahmen zu unterschiedlichen Themen. Die speziell für den Planungsabschnitt 7 geltenden Aussagen sind in Artikel 25 des Teiles A und in Teil E auf den Seiten 256 bis 287 niedergeschrieben. Die zugehörige Gesamtabwägung umfaßt den Vergleich zwischen Nord- und Südvariante
Teil A des RPE
Art.
Thema
Auflagen
erfüllt
Beschreibung der Umsetzung bzw.
Begründung der Abweichung
1
Bündelung mit der BAB A3
ja
Bereits im raumplanerischen Entscheid wird anerkannt, daß das Prinzip der Bündelung im PA 7 streckenweise aufgegeben werden muß Die Feinplanung folgt grundsätzlich der im ROV vorgegebenen Linienführung. Zwischen Eigendorf und Montabaur sowie zwischen Nentershausen und der Landesgrenze nach Hessen ; verlauft die NBS in enger Bündelung mit der BAB | A3. |
2
Variante Montabaur-Nord
ja
Die Variante Montabaur-Nord ist nicht Gegenstand der vertiefenden Planung.
3
Variante Montabaur-Süd
ja
Die raumordnerisch bestimmte Linienführung der Variante Montabaur-Süd ist Grundlage der Fem- planung im PfA 71. Die bereits in der Raumordnung geplanten Anlagen werden realisiert. Die Optimierung der Raumordnungstrasse beschrankt sich auf Änderungen in der Gro- l ßenordnuna von allenfalls wenigen Metern-

