Akte 
Sitzung 16. November 1995
Entstehung
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PfA 71. Anlage 1 Spezieller Teil II. Seite 2'

In den nachfolgenden Abschnitten wird dokumentiert, ob die Auflagen, Hinweise und Anregungen bei der Feinplanung berücksichtigt werden konnten. Eventuelle Abweichun­gen werden in jedem einzelnen Fall begründet.

2.3.2 Umsetzung der Auflagen, Hinweise und Anregungen des raumplanerischen

Entscheides

Der raumplanerische Entscheid des Landes Rheinland-Pfalz basiert auf einer im März 1991 vorgelegten und im Juli 1992 um zwei weitere Bände ergänzten Planung Das Dokument gliedert sich in fünf Teile mit jeweils weiterer Untergliederung:

Teil A Raumplanerischer Entscheid

Teil B Gegenstand und landesplanerische Bedeutung des Neubauvorhabens Teil C Verlauf des Verfahrens

Teil D Zusammenfassung der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Anhörung Teil E Raumordnerische Bewertung und Abwägung

I. Allgemeine Bewertung und Abwägung

II. Streckenbezogene Bewertung und Abwägung

Die für die Feinplanung wichtigsten Ausführungen finden sich in den Teilen A und E Teil A enthält insgesamt 29 durchnumerierte Artikel mit Stellungnahmen zu unterschiedli­chen Themen. Die speziell für den Planungsabschnitt 7 geltenden Aussagen sind in Artikel 25 des Teiles A und in Teil E auf den Seiten 256 bis 287 niedergeschrieben. Die zugehörige Gesamtabwägung umfaßt den Vergleich zwischen Nord- und Südvariante

Teil A des RPE

Art.

Thema

Auflagen

erfüllt

Beschreibung der Umsetzung bzw.

Begründung der Abweichung

1

Bündelung mit der BAB A3

ja

Bereits im raumplanerischen Entscheid wird anerkannt, daß das Prinzip der Bündelung im PA 7 streckenweise aufgegeben werden muß Die Feinplanung folgt grundsätzlich der im ROV vorgegebenen Linienführung. Zwischen Eigen­dorf und Montabaur sowie zwischen Nenters­hausen und der Landesgrenze nach Hessen ; verlauft die NBS in enger Bündelung mit der BAB | A3. |

2

Variante Montabaur-Nord

ja

Die Variante Montabaur-Nord ist nicht Gegen­stand der vertiefenden Planung.

3

Variante Montabaur-Süd

ja

Die raumordnerisch bestimmte Linienführung der Variante Montabaur-Süd ist Grundlage der Fem- planung im PfA 71. Die bereits in der Raumord­nung geplanten Anlagen werden realisiert. Die Optimierung der Raumordnungstrasse be­schrankt sich auf Änderungen in der Gro- l ßenordnuna von allenfalls wenigen Metern-