2.2
PfA71, Anlage 1. Spezieller Teil II, Seite 26
Untersuchte Lösungen
Untersuchung großräumiger Trassenalternativen siehe I. Allgemeiner Teil, Punkt 2.1
2.3 Raumordnungstrasse
Südlich des Dernbacher Dreiecks (etwa ab km 90,5) zwischen Montabaur und der Landesgrenze nach Hessen sind zwei alternative Trassen im Raumordnungsverfahren untersucht worden.
Zwischen Bau-km 92,7 und 101,5 wird die Bündelung mit der BAB A3 verlassen Die vorhandenen engene Radien der BAB und die Lage der Ortschaften Heiligenroth, Nomborn und Nentershausen schließen eine solche Bündelungslage aus.
Der Trassenverlauf der im Raumordnungsverfahren von der Deutschen Bahn AG aus technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten favorisierte Variante Montabaur Nord sieht eine Querung der BAB in Hochlage bei km 91,5 vor und durchfährt danach auf ca. 1 km Strecke ein Industnegebiet. Der geplante NBS-Bahnhof war bei km 93,7 zwischen den vorhandenen Bahntrassen Montabaur - Wallmerod und Montabaur - Limburg auf Höhe der B 255 vorgesehen.
Im weiteren Trassenverlauf wird auf 1,5 km die Bündelung mit der BAB wieder erreicht. Ab der Gemeinde Girod wird die Bündelung mit der BAB verlassen, die Trasse quert auf ca. 9 km bewegtes Gelände, bevor sie bei km 105,0 die Landesgrenze zu Hessen ereicht.
Der Trassenverlauf der erheblich teureren (ca. 134 Mio. DM im Preisstand 01/92) Variante Montabaur Süd verbleibt nach dem Tunnel Dernbach auf der Südseite der BAB. Nach Querung des Aubaches wird der Standort des NBS-Bahnhofes Montabaur bei km 92,0 erreicht Das freie Gelände bietet günstige Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld des NBS-Bahnhofes durch die Nähe zur Stadtmitte. Nach dem BAB-Anschluß Montabaur verläßt die NBS-Trasse die Bündelungslage zur BAB und verläuft an Heiligenroth, Nombom und Heilberscheid vorbei durch bewegtes Gelände mit landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung. In Höhe der Ortschaft Nentershausen wird nach Querung der BAB die Bündelung zur BAB ab km 101,5 wieder erreicht. Die NBS-Trasse über Montabaur Süd ist um 1.6 km kürzer als die Nordtrasse. •
Während des Raumordnungsverfahrens, insbesondere nach Auswertung der Stellungnahmen und den abschließenden Erörterungsterminen, konnte eine eindeutige Tendenz für die Variante Montabaur Süd festgestellt werden.
2.3.1 Ergebnis der Raumordnung
Im Raumplanerischen Entscheid vom 02.08.1993, zugestellt am 22.03 1994, wird festgestellt, daß die Variante Süd den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Die Variante Nord wird dagegen abgelehnt. Zitat (Seite 356):
"Zusammenfassend ist festzustellen, daß die beantragte Neubaumaßnahme (Anmerkung des Verfassers: gemeint ist die Variante Süd) bei Beachtung der im raumplanenschen Entscheid genannten Auflagen, Hinweise und Anregungen mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt."
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

