Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschlußvorlage
sr.
öffentlich
nichtöffentlich
Abt./Az.:_ Datum _ Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
111/1 611-21 Gö/no
28.09.1995 2*fS73S
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Stadtrat
05.10.1995
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes "Baumberg" im Stadtteil Eschelbach;
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
2. Zustimmungsbeschluß
3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Problembeschreibung/Begründung
Der Stadtrat hat am 20.12.1979 den Bebauungsplan „Baumberg“ im Stadtteil Eschelbach als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan erlangte nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung und Ausfertigung durch entsprechende Bekanntmachung im Jahre 1980 Rechtskraft. Der Bebauungsplan sieht Festsetzungen bezüglich der Geschossigkeit, der Grundflächenzahl und der Dachform vor. Weiterhin legte der Stadtrat fest, daß lediglich Einzelhäuser zulässig sein sollen. Der Stadtrat kam seinerzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der gegebenen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Einfamilien-Wohnhäuser im Stadtteil Eschelbach nach. Nicht festgelegt wurde seinerzeit durch den Stadtrat die zulässige A nzah l der Wohneinheiten. Dies war aufgrund der damaligen ortsüblichen Bebauung und insbesondere der gegebenen Nachfrage nicht geboten. Seinerzeit herrschte lediglich Nachfrage an Baugrundstücken für Einfamilien-Wohnhäuser, so daß auch kein Handlungsbedarf gegeben war. Mittlerweile zeigt sich, daß der Baulanddruck in der Stadt Montabaur sowie in den Stadtteilen zunimmt und insbesondere Bauträger versuchen, Grundstücksflächen ohne Rücksicht auf Nachbarbebauung maximal auszunutzen.
Der Stadtteil Eschelbach und insbesondere das Plangebiet ist geprägt durch Einfami- lien-/Zweifamilien-Wohnhäuser mit weniger Wohneinheiten, z. T. mit Einliegerwohnung bzw. Wohnungen im Dachgeschoß. Mehrfamilien-Wohnhäuser sind im Plangebiet nicht vorhanden.

