Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Beschlußvorlage

sr.

öffentlich

nichtöffentlich

Abt./Az.:_ Datum _ Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)

111/1 611-21 Gö/no

28.09.1995 2*fS73S

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Stadtrat

05.10.1995

Betreff

Änderung des Bebauungsplanes "Baumberg" im Stadtteil Eschelbach;

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

2. Zustimmungsbeschluß

3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Problembeschreibung/Begründung

Der Stadtrat hat am 20.12.1979 den BebauungsplanBaumberg im Stadtteil Eschelbach als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan erlangte nach Genehmigung durch die Kreisver­waltung und Ausfertigung durch entsprechende Bekanntmachung im Jahre 1980 Rechtskraft. Der Bebauungsplan sieht Festsetzungen bezüglich der Geschossigkeit, der Grundflächenzahl und der Dachform vor. Weiterhin legte der Stadtrat fest, daß lediglich Einzelhäuser zulässig sein sollen. Der Stadtrat kam seinerzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der gegebenen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Einfamilien-Wohnhäuser im Stadtteil Eschelbach nach. Nicht festgelegt wurde seinerzeit durch den Stadtrat die zulässige A nzah l der Wohneinheiten. Dies war aufgrund der damaligen ortsüblichen Bebauung und insbesondere der gegebenen Nachfrage nicht geboten. Seinerzeit herrschte lediglich Nachfrage an Baugrundstücken für Einfamilien-Wohnhäuser, so daß auch kein Handlungsbedarf gegeben war. Mittlerweile zeigt sich, daß der Baulanddruck in der Stadt Montabaur sowie in den Stadtteilen zunimmt und insbesondere Bauträger versuchen, Grundstücksflächen ohne Rücksicht auf Nachbarbebauung maximal auszunutzen.

Der Stadtteil Eschelbach und insbesondere das Plangebiet ist geprägt durch Einfami- lien-/Zweifamilien-Wohnhäuser mit weniger Wohneinheiten, z. T. mit Einliegerwohnung bzw. Wohnungen im Dachgeschoß. Mehrfamilien-Wohnhäuser sind im Plangebiet nicht vorhanden.