Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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2. Beisetzung in Urnenmauern

2.1. Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Umenn i sehen

2.1.1'Urnermeuer 1 auf dem Friedhof an der Friedensstraße

_ Ver sch i u ß oLa tte ^ür eine Doopelnische 95, DM

- Verschlußplatte für eine Einzelnische 60,--DM

2.1.2 Urnenmauer 2 auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschluß-platte für eine Einzelnische 100, --0M

3. Einsegungshalle

3.1 Benutzung der Einsegnungshaile und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen

3.2. Aufbewahrung von Leiohen ohne Benutzung der Ein- segnungshaI1e

3.2.1 bis zu drei Tagen

3.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag 3.3 Benutzung des Obduktionsraumes

-auf dem Friedhof an der Friedensstraße

200 , --DM

100,DM 30,--DM

300,DM

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur vom 31. April 1991 außer Kraft.

56410 Montabaur, den

STADT MONTABAUR

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Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

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