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2. Beisetzung in Urnenmauern
2.1. Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Umenn i sehen
2.1.1'Urnermeuer 1 auf dem Friedhof an der Friedensstraße
_ Ver sch i u ß oLa tte ^ür eine Doopelnische 95,— DM
- Verschlußplatte für eine Einzelnische 60,--DM
2.1.2 Urnenmauer 2 auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschluß-platte für eine Einzelnische 100, --0M
3. Einsegungshalle
3.1 Benutzung der Einsegnungshaile und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen
3.2. Aufbewahrung von Leiohen ohne Benutzung der Ein- segnungshaI1e
3.2.1 bis zu drei Tagen
3.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag 3.3 Benutzung des Obduktionsraumes
-auf dem Friedhof an der Friedensstraße
200 , --DM
100,—DM 30,--DM
300,—DM
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur vom 31. April 1991 außer Kraft.
56410 Montabaur, den
STADT MONTABAUR
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Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
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