Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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III NUTZUNGSGEBÜHREN

Rechte an Grabstätten

1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und unmeideof1ichtige Tatgeburten

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebens­jahres

1.3 als Urnen-E^dgrabst ä11e

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte-' Grabstätten für jede Urne

1.5. Urnen-Reihengrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Urnennische

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wah1gräbstätte

2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in Urnen-Grabfeldern

2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grab­stätten für Erdbestattungen, für jede Urne 2.4.. als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße fzu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)

2.5 Urnen-Wahlgrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Urnennische

-auf dem Friedhof an der Friedensstraße

2.6. Urnen-Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen

2. 5.1 '"ür jeden Grabstel lenciatz, der bei der Errichtung

eines Urnendenkmals bereitgehalten wird

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

(zu erwerben sind jeweils 4 Gräbstelienplätze)

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die an­teiligen Gebühren ent sprechend des Absehnittes III erhoben.

IV. SONSTIGE GEBÜHREN

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500, -- Dt v

. 000 ,

250,

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--OM

200 ,--

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200,-DM

1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der Ruhe­oder Nutzungszeit auf Antrag des Unterhaltungsver­pflichteten bzw. des Nutzungsberechtigten

1-1 Entfernung der Grabmale und Einfassungen, die vor dem 31.7.1930 genehmigt wurden 1.1.I bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgr 1-1.2 bei Doppelwahlgrabstätten 1-1-3 bei mehr als zwei Wahlgrabstätten -für jede weitere Wahlgrabstätte

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