III NUTZUNGSGEBÜHREN
Rechte an Grabstätten
1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 ■für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und unmeideof1ichtige Tatgeburten
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
1.3 als Urnen-E^dgrabst ä11e
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte-' Grabstätten für jede Urne
1.5. Urnen-Reihengrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wah1gräbstätte
2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in Urnen-Grabfeldern
2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für Erdbestattungen, für jede Urne 2.4.. als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße fzu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)
2.5 Urnen-Wahlgrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Urnennische
-auf dem Friedhof an der Friedensstraße
2.6. Urnen-Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen
2. 5.1 '"ür jeden Grabstel lenciatz, der bei der Errichtung
eines Urnendenkmals bereitgehalten wird
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
(zu erwerben sind jeweils 4 Gräbstelienplätze)
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren ent sprechend des Absehnittes III erhoben.
IV. SONSTIGE GEBÜHREN
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200 ,--
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200,-DM
1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der Ruheoder Nutzungszeit auf Antrag des Unterhaltungsverpflichteten bzw. des Nutzungsberechtigten
1-1 Entfernung der Grabmale und Einfassungen, die vor dem 31.7.1930 genehmigt wurden 1.1.I bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgr 1-1.2 bei Doppelwahlgrabstätten 1-1-3 bei mehr als zwei Wahlgrabstätten -für jede weitere Wahlgrabstätte
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