Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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1.4 Beisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizei­lichen Vorschriften kein besonderes Grab not­wendig ist oder personenstandsrecht 1ich nicht beurkundungspf1ichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden. 90,DM

2. Urnenbeisetzungen in Urnenmauern oder Urnen­denkmalen

2.1 Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischem)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 45,-- DK

Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 45,-- OM

II.

GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN

1.

1. 1 1.2 1 . 3 1 4

1.5

1.6

Ausbettung von Leichen

nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren nach einer Ruhezeit von mehr als 3G Jahren ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten Zuschlag zur gärtnerisehen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof

1550,--

0M

1450.--

OM

1350,

PlM

1200.--

QM

600,

OM

1000,--

QM

2. Ausbettung von Urnen

2.1. Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern

90.

DM

3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnen­denkmalen

3.1 Entnahme einer Urne

-die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Ste: metz die Versohlußplatte entfernt

45

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Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erho-