Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungs­verfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beauftra­gen.

Tagesordnungspunkt A/5:

Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1995 der Stadt Montabaur für das Haus­haltsjahr 1995 - Drucksache-Nr. 228/1995

Durch den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur vermindern sich die An­sätze des Verwaltungshaushaltes von 26.280.000 DM um 414.250 DM auf 25.865.750 DM und des Vermögenshaushaltes von 13.147.000 DM um 5.652.125 DM auf 7.494.875 DM. Die ausgewiesene Zuführung des Vermögenshaushaltes zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verdeutlicht die derzeit schwierige Haushalts­situation.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, daß der Nachtragshaushaltsplan kein er­freulicher Haushalt sei. Es sei ein großes Haushaltsloch entstanden, welches u. a. auch auf die deutlich geringeren Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen sei. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolge durch die Zuführung des Vermögens­haushaltes, der die derzeit schwierige Haushaltssituation verdeutliche.

Für die CDU-Fraktion signalisiert Ratsmitglied Hebgen die Zustimmung zum Nach­tragshaushaltsplan der Stadt. Mit dem Einbruch bei der Gewerbesteuer und den ho­hen finanziellen Belastungen durch Bund, Länder und Gemeinden sei die schlechte Haushaltssituation zu begründen. Er verweist auf die hohe Neuverschuldung von 2,6 Mio. DM und erklärt, daß Investitionen geleistet werden müssen. So habe die Stadt z. B. in die Ausweisung von Baugebieten investiert. Dieser Nachtrag mache deutlich, daß man in Zukunft jede Maßnahme auf Sinnhaftig- und Notwendigkeit überprüfen müsse und bei allen Investitionen daran denken sollte, welche Folgekosten auf die Stadt Montabaur zukommen.

Zu Beginn seiner Ausführungen dankt Ratsmitglied Bächer der Verwaltung für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Zeitraum. Er erklärt, daß die schlechte Haus­haltssituation auf Einbußen aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Gewerbe­steueraufkommens zurückzuführen sei. Er erinnert an Aussagen des Bürgermeisters im letzten Jahr, daß die Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwal­tungshaushalt kein Dauerzustand bleiben werde. Angesichts der zunehmenden Ab­hängigkeit der gemeindlichen Haushaltspolitik von der Gewinnentwicklung einiger weniger Großbetriebe fordert er eine "schnelle Reform der Gewerbesteuer". Die ein­geengten Handlungsspielräume der Stadt dürften allerdings nicht dazu führen, daß übereilt Einschnitte bei den sozialen Verpflichtungen der Stadt erfolgten.

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