Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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Tagesordnungspunkt A/4:

Änderung des Bebauungsplanes "Baumberg", Eschelbach Drucksache-Nr. 245/1995, Anlage Nr. 2

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nimmt Bezug auf die Beschlußvorlage Drucksache- Nr. 245/1995 (Anlage Nr. 2) und erklärt, daß im Ausschuß Bedenken gegen einen Bauantrag bestanden und im Rahmen der Bauleitplanung ein Änderungsverfahren eingeleitet werden sollte.

Ratsmitglied Bacher (SPD) führt aus, daß man sowohl Verständnis für den Bauherrn, der sich auf den bestehenden Bebauungsplan verlasse, aber auch für jeden Anlieger im Baugebiet habe. Er spricht sich für die Reduzierung auf 6 Wohneinheiten bei ent­sprechender architektonischer Gestaltung aus. Er macht darauf aufmerksam, daß evtl. Planungskosten gegenüber der Stadt geltend gemacht werden könnten, und fordert schleunigst die Überprüfung aller Bebauungspläne der Stadt Montabaur.

Ratsmitglied Lorenz fordert für die BfM die erneute Beratung im Fachausschuß. Die­ser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Baumberg" aus dem Jahre 1980 wie folgt zu ändern:

Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die maximale Anzahl der Wohn­einheiten in Wohngebäuden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auf "6" begrenzt. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf den gesamten Änderungsbereich des Bebauungsplanes "Baumberg" aus dem Jahre 1980, der in Ablichtung verkleinert beigefügt ist.

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung nebst Begründung in der Form zu, wie er

- dem Stadtrat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und

- in Ablichtung dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.

3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat beschließt, die Bebauungsplanänderungsunterlagen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen, um den Bürgern möglichst frühzeitig über den Inhalt der Planungen Kenntnis zu geben.

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j vom 1995 . XI

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