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BcschlaBvoncfclaf:
1. Zustimmung zu der Änderung des bisherigen Planentwurfes „Christches Weiher“ Der Stadtrat stimmt dem geänderten Planentwurf einschl. Begründung in der Form zu
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und
- der Beschlußvorlage beigefugt sind.
2. Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan einschl. Begründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten Bebauungsplanteilen vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage sowie den Planänderungen zu unterrichten.
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Finanzielle Auswirkungen;
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nein
Veranschlagung;
nein
noch verfügbar Haushaltsstelle;
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Beratunqsergebnis
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Sitzung am
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(Dr.
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1-Dölken) leister
g vom 1995 . XI

