29-AUG-95 DIE 15:0iT BSB BRUCH-5 67655 K'LTRN FAX NR. +49 631 63306
-■ BACHTLER • STÖRTZ • BÖHME "
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per Fax vorab: 02602-126150
’ BSB • BRUCHSTRASSE 5 • 67855 KAISERSLAUTERM
Verbandsgemeindeverwaltung
z. H. Herrn Jung Postfach 1262
56402 Montabaur
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1-bö
DATUM
29 . 08.1995
STADTPLANUNG ■ ARCWTEKTDR
DIPL ING. REINHARD BACKTIER REINHARD STÖRTZ ARCHITEKT BOA DR. ING. TRANK BÖHME SRI
BRUCHSTRASSE 9 67SS5 KAISERSLAUTERN TELEFON (M31) 64035/36 TELEFAX (00 31)63306
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Bebauungsplan "Christsches Weiher • Änderung I"
hier: Sitzungsvorlage für den Stadtrat - Änderung der Straßenbreiten
Sehr geehrter Herr Jung,
wie telefonisch besprochen, erhalten Sie unsere Stellungnahme zur Änderung der Straßenbreiten für den Hauptstraßenzug im zukünftigen Baugebiet "Christ*sches Weiher".
In der zur Zelt offenliegenden Fassung ist für die Ost-West-Hauptachse eine Gesamtverkehrsflächenbreite von 9,00 m vorgesehen.
Diese Erschließungsachse (von der Weserstraße abzweigend) soll die Hauptverkehrsströme aufnehmen. Das Baugebiet ist mit ca. 300 Wohneinheiten konzipiert, bei dem mit ca. 450 bis 600 Privat-PKW kalkuliert werden kann. Der Besucherverkehr ist in den o.a. Zahlen noch nicht berücksichtigt.
In dem östlichen Teilabschnitt der Haupterschließungsstraße mit den angrenzenden höher verdichteten Wohngebieten ist u.E. die Breite von 9,00 dringend erforderlich, um bei einer Fahrbahnbreite von 5,00 m zur Sicherheit der Fußgänger (höherer Kinderwagen- und Mutter-Kind-Anteil) zwei Gehwegbereiche von jeweils 2,00 m anbieten zu können. Ferner erachten wir aufgrund der Verkehrsbelastung eine Trennung von Fahren und Gehen auf klar definierten Bereichen bei Fahrgeschwindigkeit "Tempo 30" für notwendig.
Durch die geplanten Verschwenkungen der Trasse und zusätzliche bauliche Maßnahmen im Straßenraum (punktuelle Verengung des Querschnittes von 5,00 auf 3,75 m bis 4,00 m mittels Grün- u. Baumpflanzungen) und parkende Autos im Fahrbahnbereich -gesonderte Parkstreifen sind nicht vorgesehen-, kann die Fahrgeschwindigkeit weiter reduziert werden.
Diese Straßenbreite und Ausbauform sollte u.E. bis zum Nord-Süd-Grünzug - westlich des Kreisels- beibehalten werden.

