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GEBOHRENORD HDMG
der VerbandsgeweindeVerwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur
von
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Landesverordnuna über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVB1. S. 81) werden nach Anhörung des Verbandsgemeinderates am
_ und des Stadtrates am _ folgende Parkgebühren
festgesetzt:
§ 1
1. Die Parkgebühren in der Parkgarage "Mitte" (Konrad-Adanauer-Platz) betragen 0,50 DM pro angefangene halbe Stunde.
2. Die Parkgebühren in der Parkgarage "Nord" betragen 0,25 DM pro angefangene halbe Stunde.
3. Die Parkgebühren auf den übrigen Parkflächen im Stadtgebiet Montabaur an Parkscheinautomaten/Parkuhren betragen 0,25 DM pro angefangene halbe Stunde.
4. Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.
§ 2
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Montabaur,
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
(Dr. Posse1-Dölken) Bürgermeister
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