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§14
Einhaltung der Sperrzeit
(1) Der Veranstalter von Beatparties und ähnlichen Veranstaltungen hat für die Einhaltung der Sperrzeiten gemäß § 18 der Gaststättenverordnung Sorge zu tragen, d.h. zu den nachfolgend aufgefiihrten Sperrzeiten ist die Veranstaltung zu beenden:
Grundsätzlich um 1.00 Uhr.
In der Nacht zum Samstag, zum Sonntag und zu einem gesetzlichen Feiertag um 2.00 Uhr
(2) In der Nacht zum 01. Januar, zum Fastnachtsonntag, zum Rosenmontag, zum Fastnachtdienstag und zum 01. Mai ist die Sperrzeit aufgehoben.
§15
Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung des Tages der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und gilt nur fiir die Dauer der in § 2 bezeichnten Veranstaltung.
56410 Montabaur,_ _, _
Ort Datum
FÜR DIE STADT MONTABAUR FÜR DEN VERANSTALTER
Becker
VG-Angestellte

