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(3) Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen behält sich die Stadt Montabaur vor, dem Veranstalter zukünftig weitere Benutzungsgenehmigungen für das vorstehende Objekt zu verweigern.
Einkauf von Getränken durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche alkoholischen und alkoholfreien Getränke ausschließlich über die Firma R. Meiritz, Mittelweg 5, 56379 Horhausen, Tel.: 06439/7209 zu beziehen. Eine Kopie der Getränkerechnung ist dem Hausmeister auszuhändigen.
§6
Behördliche und sonstige Genehmigungen
Der Veranstalter hat für die Durchführung der Veranstaltung die erforderlichen Genehmigungen bei der Ortspolizeibehörde (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur) auf seine Kosten zu erwerben. Das gleiche gilt für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA in Koblenz.
§7
Reinigung
(1) Der Veranstalter ist verantwortlich dafür, daß die genutzten Räume nach Durchführung der Veranstaltung in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden.
Die Naßreinigung hat nach Anweisung des Hausmeisters zu erfolgen. Es dürfen nur die in der Halle vorhandenen Reinigungsmittel verwendet werden. Die Dosierungsanleitungen sind zu beachten.
(2) Die benutzten Einrichtungsgegenstände und Geräte (Tische, Stühle, Kücheneinrichtung, Schankanlage, Geschirr) sind durch den Veranstalter in einer den Anforderungen der Hygiene genügenden Weise zu reinigen.
(3) Der Mieter hat für die Beseitigung des entstandenen Abfalls und des Leergutes spätestens am Tag nach der Veranstaltung zu sorgen.
(4) Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reinigungsarbeiten können auf Veranlassung der Stadt Montabaur auf Kosten des Veranstalters durch den Hausmeister oder durch ein Reinigungsuntemehmen nachgebessert werden.
(5) Die Außenanlagen sind ebenfalls in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand zu übergeben. Sollte eine Nachreinigung durch den Hausmeister oder sonstigen Personen erforderlich sein, werden die hierfür entstehenden Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt bzw. von der hinterlegten Kaution einbehalten.
(6) Nach Erledigung der Reinigungsarbeiten sind das Gebäude und die Außenanlagen vom Hausmeister abnehmen zu lassen.
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; vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

