Entgeltordnung
für die Stadtbücherei Montabaur
Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am.gemäß § 10 der Satzung der
Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei) vom .diese Entgeltordnung beschlossen, die mit Wirkung vom.in Kraft tritt.
1. Benutzerausweis
Die erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises ist kostenlos.
Für den Ersatz eines Benutzerausweises bei Verlust oder Beschädigung wird ein Entgelt in Höhe von 2,-- DM erhoben.
2. Ausleihe
Das Ausleihen von Medien aus der Stadtbücherei ist kostenlos.
3. Versäumnisentgelt
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten. Das Versäumnisentgelt je entliehene Medieneinheit beträgt
Kür Benutzer bisznmvBU-
endete» 18 * Lebensjahr
1 Woche
1,00 DM
2,00 DM
2 Wochen
2,00 DM
3,50 DM
3 Wochen
3,00 DM
5,00 DM
4 Wochen
4,00 DM
6,50 DM
je weitere Woche
1,00 DM
1,00 DM
4. Benachrichtigungsentgelt
Für die schriftliche oder telefonische Benachrichtigung bei einer Vorbestellung von Medien oder der Bestellung von Medien im Auswärtigen Leihverkehr wird für die Benachrichtigung des Bestellers ein Benachrichtigungsentgelt in Höhe von 1,00 DM pro Benachrichtigung (telefonisch oder schriftlich) erhoben.
5. Mahnentgelte
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben und angemahnt werden, ist nach Absenden jeder Mahnung (1., 2., 3. Mahnung) ein Mahnentgelt in Höhe von 2,00 DM zusätzlich zum Versäumnisentgelt zu entrichten.
6. Einziehungsentgelt
Für die Einziehung von Medien durch die Verbandsgemeindeverwaltung wird für den Einsatz des Vollstreckungsbeamten entsprechend den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (Gebührenordnung) in der jeweils geltenden Fassung pro Einsatz ein Einziehungsentgelt in Höhe von 20,00 DM erhoben.

