Akte 
Sitzung 07. September 1995
Entstehung
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Entgeltordnung

für die Stadtbücherei Montabaur

Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am.gemäß § 10 der Satzung der

Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei) vom .diese Entgeltordnung beschlossen, die mit Wirkung vom.in Kraft tritt.

1. Benutzerausweis

Die erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises ist kostenlos.

Für den Ersatz eines Benutzerausweises bei Verlust oder Beschädigung wird ein Entgelt in Höhe von 2,-- DM erhoben.

2. Ausleihe

Das Ausleihen von Medien aus der Stadtbücherei ist kostenlos.

3. Versäumnisentgelt

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumni­sentgelt zu entrichten. Das Versäumnisentgelt je entliehene Medieneinheit beträgt

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endete» 18 * Lebensjahr

1 Woche

1,00 DM

2,00 DM

2 Wochen

2,00 DM

3,50 DM

3 Wochen

3,00 DM

5,00 DM

4 Wochen

4,00 DM

6,50 DM

je weitere Woche

1,00 DM

1,00 DM

4. Benachrichtigungsentgelt

Für die schriftliche oder telefonische Benachrichtigung bei einer Vorbestellung von Medien oder der Bestellung von Medien im Auswärtigen Leihverkehr wird für die Benachrichtigung des Bestellers ein Benachrichtigungsentgelt in Höhe von 1,00 DM pro Benachrichtigung (telefonisch oder schriftlich) erhoben.

5. Mahnentgelte

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben und angemahnt werden, ist nach Absenden jeder Mahnung (1., 2., 3. Mahnung) ein Mahnentgelt in Höhe von 2,00 DM zusätzlich zum Versäumnisentgelt zu entrichten.

6. Einziehungsentgelt

Für die Einziehung von Medien durch die Verbandsgemeindeverwaltung wird für den Ein­satz des Vollstreckungsbeamten entsprechend den Bestimmungen des Landesverwaltungs­vollstreckungsgesetzes (Gebührenordnung) in der jeweils geltenden Fassung pro Einsatz ein Einziehungsentgelt in Höhe von 20,00 DM erhoben.