Problembeschreibung Begründung
Gemäß § 10 der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei) beschließt der Stadtrat eine Entgeltordnung für die Stadtbücherei. Auch nach Umzug der Stadtbücherei in die neuen Räume im Hause Hager soll die Ausleihe von Meflien weiterhin grundsätzlich kostenlos bleiben. Dieses Verfahren hat sich landesweit bewährt. Man" hat sogar in den Büchereien, die bisher Leihgebühren erhoben hatten und zu einem kostenfreien Leihverkehr ubergegangen sind einen sprunghaften Anstieg der Ausleihzahlen festgestellt. Auf der Grundlage von Empfehlungen seitens der Landesbüchereistel.le und der für die Stadtbücherei Konz geltenden Regelungen wurde der vorliegende Entwurf einer Entgeltordnung erstellt.
Der sogenannte „normale Benutzer“ der Stadtbücherei, der die ausgeliehenen Medien innerhalb der festgesetzten Ausleihzeiten wieder zurückbringt, hat auch künftig keinerlei Entgelte zu zahlen. Lediglich für Sonderleistungen und über das normale Maß hinausgehenden Aufwand sollen Entgelte in angemessener Höhe erhoben werden. Der beigefugte Entwurf einer Entgeltordnung enthält eine abschließende Aufzählung der anfallenden Entgelte. Eine Fortschreibung oder Änderung dieser Ent- geltordnung kann nur durch Beschluß des Stadtrates erfolgen. __
Finanzielle Auswirkungen?
O Ja _ X Nein
Veranschlagung:
im Verwaltung*- im Vermögens- noch verfügbar DM_| Haushaltsstelle
Haushalt haushalt |
O 19 O 19 O Nein O Ja, mit DM_|
Montabaur, den 15.08.1995
i. V. Dr. Hütte Erster Stadtbeigeordneter
gesefiten

