7 Wiederbeschaffung
Bei Wiederbeschaffung und Wiederherstellung abhandengekommener und beschädigter Medien hat die Stadtbücherei entsprechend § 13 der Satzung nach pflichtgemäßem Ermessen Art und Höhe der Ersatzleistung zu bestimmen. Zusätzlich wird ein Einarbeitungsentgelt für die Bearbeitung des Mediums (Katalogisierung, Foliierung, Einbinden etc.) in Höhe von 3,00 DM je Medieneinheit erhoben.
Montabaur, den
(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

