Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Die aus den Zeitungen deutlich zu entnehmende schleppende Vermietung von 7ohnrsun in solchen Großanlsgen (z.B*. * Hinmelfeld, Neuhausel u.s.) läßt die Befürchtung Auf­kommen, da« 3 leerstehender 'Vohnraum dann durch öffentlich finanzierte Einweisungen genutzt wird. Diese Gefahr wird Gestützt durch die Frognose des Haus- und Grundeigentümer­vereins in der WZ Nr. 85 vorn 10.04.95,. v/o für den Wester­wald "... in einigen Jahren sogar ein Überangebot an 'Vohnungen besteht. Teilweise stellen wir Schwierigkeiten bei Neuvermietungen fest. Auch stehen zeitweilig 7/ohnungen leer, weil keine Nachfrage besteht." Die Auswirkungen auf das Umfeld hier kann man sich gut vorstellen.

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Die nur geringe Breite der vorhandenen Verkehrswege (Post- und Breslauerstraße), die an einer Stelle nur insgesamt d.ä.5 m mi p t, das Fehlen von Gehsteigen, die bewußte Schaffung von Sackgassen (Breslauer-, Sperlingstraße), die Art der Oberflächengestaltung (Pflasterung), die Ge­wicht sbegrenzung für Fahrzeuge auf 3,5 t in der Breslauer- straff e sowie die Gestaltung der Einmündungen in die Westerwald- und Niederelberterstraße betonen optisch als | auch baulich den Charakter ^on Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen. So können sich schon jetzt zwei PK7 nur sehr langsam begegnen, Begegnungsverkehr mit einem **

LK'V ist nicht möglich; ein rarkendes Fahrzeug verhindert schon jetzt den Verkehr der Entsorgungsfahrzeuge. Daraus ergibt sich zwingend, daß bei allen Bauvorhaben sichergestellt sein mu p , d a ß Stellflächen für Fahrzeuge der Bewohner ein­schließlich deren Besucher bereitgestel.lt sind, um ein Ausweichen auf dem öffentlichen Verkehrsraum mit Sicherheit zu vermeiden.

Dies ist im Hinblick auf die freie Durchfahrt beim Einsatz der Polizei und Feuerwehr ein absolutes Muß.

Durch Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens steigt die Zahl der Anliegerfahrzeuge von jetzt 25 auf ca. 110; also c uf 400^. Hierbei ist der Besucherverkehr noch nicht be­rücksichtigt. Daraus ist schön die Gefährdung der Fuß­gänger und besonders der Kinder abzulesen, die durch das Fehlen von Gehwegen keine Abgrenzung zum motorisierten Verkehr haben. Eine geplante Einbahnstraßenregelung ändert an dieser Situation nichts, verleitet höchstens zu einer höheren Geschwindigkeit der Fahrzeuge.

Schon jetzt stellt das Einfahren aus den "Anliegerstraßen" in den fließenden Verkehr neben einer generellen Gefahr auch eine zusätzliche Umwelt belast ung wegen der verkehrs- bedineten vfartezeiten dar. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich auszumalen, wenn zu Stoßzeiten -gerade Jiiorgens- die vierfache Zahl, bei einer Einbahnregelung die achtfache (! ) Zahl von Fahrzeugen mit kaltem Motor auf ein Finbiegen in een durchgehenden Verkehr z.B. derVesterwaldstra p e rten. Die hier wohnenden Anlieger können nur noch bei geschlossenem Fenster in dieser Zeit leben.

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