Stadt MONTABAUR / Ww.
TEXT als Festsetzung zu dem Bebauungsplan " POSTSTRASSE " der Stadt Montabaur, Ortssteil Horressen.
A. Bauplanunosrechtliche Festsetzungen :
1. Art der baulichen Nutzung :
a. Mischgebiet - Ml
b. Allgemeines Wohngebiet - WA
2. Ausnahmen zu 1: Gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Ziff. 1 BauNVO sind
a. im Ml- Gebiet Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig,
b. im WA- Gebiet die Ausnahmen gern. § 4 Abs. 3 Ziff. 2-5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Maß der baulichen Nutzung :
a. Zahl der Vollgeschosse
I - 1 Vollgeschoß zuzüglich ausgebautes Dachgeschoß,
II - 2 Vollgeschosse zuzüglich ausgebautes Dachgeschoß,
b. Grundflächenzahl - GRZ 0,40
c. Geschoßflächenzahl - GFZ 1,10
4. Bauweise : Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig.
5. Garagen : Garagen dürfen nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen,
die durch Baugrenzen festgesetzt sind, errichtet werden. Die Garagenvorderseite muß mindestens 5,00 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sein. Für die Wohnanlage auf den Grundstücken der Poststraße 4 sind die PKW- Stellplätze in der Tiefgarage vorzusehen.
6. Höhenlage der Gebäude : OKF EG (Oberkante Fußboden Erdgeschoß) max. 0,50 m über
dem natürlich anstehenden Gelände, gemessen am geländemäßig höchstgelegenen Gebäudeeckpunkt.
Traufhöhe: I - 5,00 m
II - 8,00 m
Firsthöhen: I - 9,50 m
II - 12,50 m
7. Stellplätze : PKW- Abstellplätze ohne Überdachung sind in einer der beiden
seitlichen Abstandsflächen zulässig.
Die PKW- Abstellplätze und die Garagenzufahrten sind mit sickerfähigen Belägen auszubauen.
8. Vorgärten : Die straßenseitigen, nicht überbaubaren Grundstücksflächen
sind mit Ausnahme der erforderlichen Zufahrten und Zugänge als Grünanlage oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten.
B. Landespflegerische Festsetzungen :
Werden im Rahmen des landespflegerischen Planungsbeitrages

