Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Stadt MONTABAUR / Ww.

TEXT als Festsetzung zu dem Bebauungsplan " POSTSTRASSE " der Stadt Montabaur, Ortssteil Horressen.

A. Bauplanunosrechtliche Festsetzungen :

1. Art der baulichen Nutzung :

a. Mischgebiet - Ml

b. Allgemeines Wohngebiet - WA

2. Ausnahmen zu 1: Gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Ziff. 1 BauNVO sind

a. im Ml- Gebiet Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Ver­gnügungsstätten nicht zulässig,

b. im WA- Gebiet die Ausnahmen gern. § 4 Abs. 3 Ziff. 2-5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

3. Maß der baulichen Nutzung :

a. Zahl der Vollgeschosse

I - 1 Vollgeschoß zuzüglich ausgebautes Dachgeschoß,

II - 2 Vollgeschosse zuzüglich ausgebautes Dachgeschoß,

b. Grundflächenzahl - GRZ 0,40

c. Geschoßflächenzahl - GFZ 1,10

4. Bauweise : Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig.

5. Garagen : Garagen dürfen nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen,

die durch Baugrenzen festgesetzt sind, errichtet werden. Die Garagenvorderseite muß mindestens 5,00 m von der Straßen­begrenzungslinie entfernt sein. Für die Wohnanlage auf den Grundstücken der Poststraße 4 sind die PKW- Stellplätze in der Tiefgarage vorzusehen.

6. Höhenlage der Gebäude : OKF EG (Oberkante Fußboden Erdgeschoß) max. 0,50 m über

dem natürlich anstehenden Gelände, gemessen am gelände­mäßig höchstgelegenen Gebäudeeckpunkt.

Traufhöhe: I - 5,00 m

II - 8,00 m

Firsthöhen: I - 9,50 m

II - 12,50 m

7. Stellplätze : PKW- Abstellplätze ohne Überdachung sind in einer der beiden

seitlichen Abstandsflächen zulässig.

Die PKW- Abstellplätze und die Garagenzufahrten sind mit sickerfähigen Belägen auszubauen.

8. Vorgärten : Die straßenseitigen, nicht überbaubaren Grundstücksflächen

sind mit Ausnahme der erforderlichen Zufahrten und Zugänge als Grünanlage oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten.

B. Landespflegerische Festsetzungen :

Werden im Rahmen des landespflegerischen Planungsbeitrages