Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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vom Büro Hatzmann + Schmidt festgelegt.

C. Bauordnunasrechtliche Festsetzungen :

1. Einfriedigungen : Einfriedigungen dürfen straßenseitig nur bis 0,70 m Höhe aus­

geführt werden. Auf den seitlichen und den rückwärtigen Gren­zen sind Einfriedigungen bis zu 1,50 m Höhe zulässig. Geschlos­sene Mauern und Holzflechtzäune sind nicht gestattet.

2. Baugestaltung : Dachform

Dachneigung

Dacheindeckung

Dachaufbauten

Fassaden

Werbeanlagen

- Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Flachdach nur bei Garagen,

- 20° bis 40°,

- keine großformatigen Well- oder Kunstschieferplatten,

- und - einschnitte sind bis zu 2/3 der Dachlänge bei einem Min­destabstand von 1,50 m zum Giebel zulässig.

- in Putz, Holz oder Verblendmauerwerk, teilweise in Sichtbeton, Kunstschieferverschalung, keine Blech- oder Kunstschieferplat­ten.

- dürfen nicht an Bäumen, Zäunen, Vordächern oder Schornstei­nen angebracht werden. Sie sind nur für Eigenleistungen zuläs­sig.

D. Hinweise :

1. Historische Bodenfunde unterliegen der Meldepflicht beim Amt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege.

2. Bei der Erschließung und Bebauung sind die Vorschriften der DIN 1054 einzuhalten und Baugrunduntersuchungen durchzuführen.

3. Auf die Forderungen des § 20 Landeswassergesetz über wassergefährdende Stoffe und die Anlagenverordnung VAwS vom 15.11.1983 wird hingewiesen.

4. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes " Saubitz-Wurstwiese " treten mit der Rechts­verbindlichkeit des Bebauungsplanes " Poststraße " im Bereich der einbezogenen Teil­fläche (s. Lageplanurkunde) außer Kraft, soweit sie durch neue Festsetzungen ersetzt werden.

5. Für je 5 Wohnungen auf einem Grundstück wird die Anlage von 1 Besucherparkplatz empfohlen.

bearbeitet:

Ingenieurbüro für Bauleitplanung, Erschließung und Verkehrstechnik

D i p l.-l ng. Ernst Roedel

Auf der Haide 13/Tel.02624/7517

5 6 2 0 3 Höhr - Grenzhausen

im Januar 1995