YERBANDSGEHEINDEVERWALTUNG MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. §
Datum
OoJCk*»ch« Nr. ( g0 f. Nachtrag»***,
16.08.1995
Begründung:
Auf den Grundstücken Flur 3, Flurstücke 170/4. 172/2, 174/4, 175/2 und 1250 im Stadtteil Horressen soll auf ca. 4.200 ra 2 eine Wohnanlage geschaffen werden.
Um eine optimale Einbindung des Projektes in die Umgebungsbebauung zu gewährleisten und den städtebaulichen Erfordernissen gerecht zu werden, wurde es notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Durch dieses Verfahren soll inbesondere gewährleistet werden, daß sich das Bauvorhaben in die vorhandene dörfliche Struktur einfügt und den benachbarten Anliegern umfassend Gelegenheit gegeben wird, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung über die Planung zu informieren und Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Beachtlich ist auch, daß durch Anbindung des Raumes Montabaur an das ICE- Streckennetz und der damit verbundenen Ausweisung eines großflächigen städtebaulichen Entwicklungsgebietes nach wie vor ein erhebliches städtebauliches Intresse an der Schaffung zusätzlichen Wohnraumes besteht. Die Wohnbebauung an diesem Standort hat außerdem den Vorteil, daß hierfür keine unbebauten Flächen des Außenbereiches, sondern bereits weitestgehend versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden, und ein vorhandener Gewerbegebiet, der sich von der Art der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt, abgebrochen wird.
Durch besondere Textfestsetzung zur Trauf- und Firsthöhe soll außerdem sichergestellt werden, daß sich die Bebauung in ihrer Höhe nicht überdimensional von der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung abhebt.
Die notwendigen Stellplätze werden ausschließlich auf dem Gelände des Investors in einer Tiefgarage nachgewiesen, und dadurch die Lärmbelästigung für die unmittelbaren Anwohner erheblich reduziert, da der gesamte Park- und Rangierverkehr unterirdisch stattfindet. Außerdem führt die Absenkung der Einfahrtsrampe auf Kellergeschoßniveau dazu, daß die notwendig werdenden Stützwände eine schallabsorbierende und lärmmindernde Wirkung entfalten, was ebenfalls den nachbarlichen Interessen dient.
Auf dem Grundstück selbst wird zudem ein Kinderspielplatz errichtet.
Die sich ergebenden verkehrlichen Probleme sollen durch entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen soweit als möglich aufgefangen werden.
Dem Bebauungsplan, der die städtebaulichen Aspekte regelt, wird ein landespflagerischer Planungsbeitrag beiaeaeben. in dem die landespflege-
rissher GMKiKht.Rpurikt.p. geprüft. werden ; die: dann ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes «erden,
Im Flächennutzungsplan sind bereits die entsprechenden Voraussetzungen für die nunmehr geplante Wohnbebauung enhalten.
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