VtRBANDSGEME INDE VERWALTUNG H 0 M T A BAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. ^
Datum
15.08.1995
OruckMch« Nr. (ggf. Nachtragvtrm««*)
3. Zustinmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Begleitplan in der Form zu
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben bzw. vorgestellt wurden und
- der Beschlußvorlage - bis auf den landespflegerischen Planungsbeitrag, der den Fraktionen zugeleitet wurde - beigefügt sind.
4. Beschluß zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BairiSB:
Der Stadt rat beschließt, den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage und den Planänderungen zu unterrichten.
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