Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. £

Oatum

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16.03.199E

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

ZA Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Resterwaldkreises entsprechend des in Kopie beigefügten Schreibens vom 11.05.1995.

Seitens der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises wird festgestellt, daß durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Poststraße" auch der bereits existierende Bebauungsplan "Saubitz-Wurstwiese" berührt und geändert wird, weshalb dafür ein formelles Änderungsverfahren durch­zuführen wäre.

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Darüber hinaus wird um Streichung der Ziffer 7 der planerischen Festsetzungen gebeten, da die Forderung zur Schaffung von Besucher­stellplätzen nicht durch § 9 BauGB gedeckt sei.

Stelluncmahme:

Zu den Bedenken und Anregungen der Kreis Verwaltung des Westerwald­kreises wird wie folgt Stellung genommen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Poststraße" wird auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Saubitz-Uurstwiese" berührt. In einer entsprechenden Textfestsetzung wird zukünftig auf diesen Sach­verhalt hingewiesen, damit deutlich wird, daß bestehende zeichne­rische und textliche Festsetzungen abgeändert werden.

Da der Bebauungsplan "Poststraße" in einem förmlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt wird, wird dadurch auch gleichzeitig die Änderung des Bebauungsplanes "Saubitz-Wurstwiese" in der entsprechend vorgeschriebenen Form durchgeführt, so daß ein eigenes Anderungsverfahren entbehrlich ist, da die Intressen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange in ausreichendem Maße gewahrt sind.

Die bisher verbindliche Festsetzung der Forderung zur Schaffung von Besucherstellplätzen wird in eine Empfehlung ungewandelt.

Die vorgenoramene gemeindliche Abwägung zwischen den betroffenen privaten und öffentlichen Belangen führt dementsprechend dazu, daß die vorgetragenen Einwendungen teilweise berücksichtigt werden können.

BeschlußVorschlag:

Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises werden dadurch berücksichtigt, daß in einer gesonderten Textfestsetzung ausdrücklich auf zeichnerische und textliche Änderungen des Bebauungsplanes "Saubitz-Wurstwiese" hingewiesen wird.

Außerdem wird die Forderung nach Besucherstellplätzen in eine entsprechende Empfehlung urogewandelt.

Diese Verfahrensweise wurde bereits mit der Kreis Verwaltung abgestin ® 1

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