YERBANDSGEMEINOEYERWALTUNG M ONTABAUR
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Im Namen der Stadt Hontabaur
Ergänzungsblatt Nr. 5"
Datum
Orucfcsach* Nr. (ggf. Nacfitragvarmerfc)
16.08.199f
- Letztlich ist noch anzuführen, daß die Ausbauklasse der vorhandenen Anliegerstraßen für den bisherigen PKW- und LKW-Verkehr ausreichend war, so daß Schäden am Straßenkörper nicht zu erwarten sind. Um evtl. Streitigkeiten um entstehende Schäden zu vermeiden, sollte dem Vorschlag der Anlieger gefolgt und für die Bauphase eine Beweissicherung vorgenommen werden, um auf dieser Grundlage mögliche Straßenschäden zu regulieren.
- Wesentlich ist auch bei der Entscheidung über diese Anregungen die Frage, ob und ggfs, in welchem Umfang eine Reduzierung der vorgesehenen Wohneinheiten vorgenommen werden sollte. Die konkrete Festlegung der Zahl der maximal möglichen Wohnungen müßte von den Ausschüssen festgelegt werden.
Eine Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits führt dazu, daß die vorgebrachten Bedenkn und Anregungen nur teilweise berücksichtigt werden können.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen bezüglich der Verkehrssituation soll dadurch zumindest teilweise aufgegriffen werden, daß die Poststraße als Einbahnstraß ausgewiesen und mit Parkverbotsschildern sowie Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern versehen wird.
Darüber hinaus soll zur Regulierung evtl, späterer Schäden eine Beweissicherung durch den Bauherrn vorgenommen werden.
Über eine mögliche Reduzierung der Zahl der Wohneinheiten von bisher 44 haben die Ausschüsse zu entscheiden.
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