Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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4. Für den unmittelbar am Sonnenring gelegenen Teil des Grundstückes wird außerdem die einzuhaltende Firstrichtung vorgegeben.

5. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüglich einer Einliegerwohnung, begrenzt.

6. Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.

7. Die übrigen Textfestsetzungen des Bebauungsplanes "Himmelfeld" gelten in vollem Umfange weiter.

3. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GeaO

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück für Flur 39, Flurstück 98 als Satzung.

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56410 Montabaur, 28. Juni 1995

( Dr. jjp ossel-Dölken ) Bürgermeister