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MONTABAUR
Sescnlußvcnage
Im Namen der Stadt Hontabaur
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X öffentlich - öffentlich
Abt./Az. : Ottum
TJT/1 610.13 Be/Scho 28.06.1995
Onjckücn« Nr. (ggf. N*cMr»g-«*rmwy
182/1995
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Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
13.07.1995
Stadtrat
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^ Änderung des Bebauungsplanes "Himaelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück 98 an der Straße Sonnenring
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1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs.
2 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern,
noch von Träger öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 03.05.1994 eingeleiteten Änderung
des Bebauungsplanes "Himmelfeld" mit folgendem Inhalt zu:
1. Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf / Spielplatz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird die zur Verfügung stehende Fläche geteilt und zwei Baugrundstücke ausgewiesen.
2. Für das Flurstück 98 wird insgesamt als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO festgeschrieben.
3. Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 und die Geschoßigkeit auf ein Vollgeschoß festgesetzt. Außerdem sind nur Einzelhäuser mit Satteldach in offener Bauweise zulässig.
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