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Ergänzungsbiatt Nr.
Im Namen der Stadt Montabaur
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i 28.06.1995
Begründung; '
Das sich im Eigentum der Stadt befindliche Flurstück 98, Flur 39 an der Straße j Sonnenring sollte nach der bisherigen Planung zur Anlegung eines Kinderspielplatzes dienen. In unmittelbarer Nähe wurde durch eine zwischenzeitlich j
rechtskräftig gewordene weitere Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit zur Errichtung eines Kindergartens mit einem Kinderspielplatz geschaffen. Aufgrund dessen ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, eine weitere Spielfläche
zur Verfügung zu stellen. |
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Deshalb soll nun durch eine Änderung des Bebauungsplanes, die Möglichkeit zur Ausweisung von zwei Baugrundstücken zur späteren Uohnbebauung geschaffen wer- J den. Dies ist insbesondere zur Umsiedlung der von der Entwicklungsmaßnahme i
"ICE-Bahnhof Montabaur" betroffenen Hauseicjentümer erforderlich. !
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Da sich die beiden Grundstücke inmitten der bisherigen Wohnbebauung befinden, | ist auch die Erschließung mit Wasser, Abwasser und Strom gewährleistet. Die I vekehrsmäßige Anbindung erfolgt für einen Grundstücksteil über den Sonnenring und für den anderen Grundstücksteil über die Straße "Am Himmelfeld"- und die Wegeparzelle 88.
Da es sich um lediglich zwei relativ kleine Bauplätze handelt, sollen keine besonderen Festsetzungen bezüglich Grünordnung, Flächenversiegelung und Brennstoffe mit auf genommen werden, um spätere Grundstückseigentümer nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Der landespflegerische Ausgleich bzw. Ersatz für diesen Eingriff wird dadurch geschaffen, daß die auf dem Grundstück Flur 39, Flurstück 16/2 befindliche mit Eichen besetzte Schlehenhecke erhalten und an der Wilhelm-Mangels-Straße vor der Stadtmauer die Anlage einer Grünfläche mit größeren Bodenentsiegelungen und Neuanpflanzungen durchgeführt wird.
FortMUung

