VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
t :
Datum
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvtrmtrt)
29.06.1995
Ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Koblenz ergab, daß im Planentwurf selbst verschiedene redaktionelle Änderungen durchgeführt werden sollten. So wurde die unterschiedliche Geschoßzahl durch entsprechende Nutzungsschnüre abgegrenzt. Darüber hinaus wurde für den Bereich an dem Steinweg die Geschoßzahl auf drei festgelegt, mit der gestalterischen Einschränkung, daß das 3. Geschoß in Form eines Dachgeschosses auszuführen ist. ^
Letztlich wurden die Baugrenzen insgesamt den vorhandenen Grundstücksgrenzen angepaßt.
Die Kevag Koblenz wies darauf hin, daß im Planbereich verschiedene Versorgungsleitungen verlegt sind, deren Trassen im Planentwurf auszuweisen wären. Auch dies wurde durch eine Änderung der zeichnerischen Darstellungen berücksichtigt.
Die nachzuweisenden Stellplätze werden in einer Tiefgarage angelegt, die ausschließlich den Nutzern des Gebäudes zur Verfügung steht. Der Eingang der Tiefgarage wird in das noch zu errichtende Gebäude verlegt.
Darüber hinaus wurde auch eine Baugrenze für einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem bereits vorhandenen Gebäude der Kreissparkasse und dem jetzigen Bauvorhaben festgelegt, um eine fußläufige Zuwegung zu erreichen. Die dadurch bedingte Unterrschreitung des in diesem Bereich liegenden Stadtbaches ist noch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Montabaur und der Kreissparkasse abzusichern, wozu auch ein Nachweis über die ausreichende Statik vorzulegen ist.
Letztlich ist vor Beginn der Arbeiten eine Beweissicherung durchzuführen.
Fort Satzung ErgSnzungsbfatt
*1
fi !;•[
.995
XI
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

