Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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VERBANDSGEMEINOEVERWALTUNG

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Bontabaur

Ergänzungsblatt Nr. Q.

Datum

30 . 06.1995

Owctaach« Nr. (ggf. Nachtragy.,*)

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Textfestsetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" für das

Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinseg 34 a

1. Boß der baulichen Nutzung:

1.1 Die Grundflächenzahl wird auf 0,8 (bisher 0,6), die Geschoßflächenzal auf 2,1 (bisher 1,6) erhöht.

1.2 Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend der im Planentwurf gekennzeichneten Bereichen auf drei bzw. zwei Vollgeschosse festge­schrieben, wobei für den 3-geschossigen Bereich am Steinweg die gestalterische Einschränkung gilt, daß das 3. Geschoß in Form eines Dachgeschosses auszuführen ist.

1.3 Für den Gebäudeteil am Steinweg ist eine Traufhöhe von max. 8,40 i*. für den Gebäudeteil an der Seitengasse eine Traufhöhe von max. 9.Oy m und für den 2-stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von max. 7,50 nr zulässig. Die einzelnen Bezugspunkte zur Festlegung der verschiedenen Traufhöhen sind im Plan gesondert ausgewiesen.

1.4 Die Fassade am Steinweg ist entsprechend der Vorschriften des § 4 Abs. 2 der Gestaltungssatzung zu gliedern.

1.5 Für das Gebäude, die Zufahrt zur Tiefgarage und den geplanten unterirdischen Verbindungsgang wird die ira Plan gekennzeichnete Baugrenze fe3tgelegt.

2. Dachgauben:

2.1 Die Einzelgaubenbreite darf 2,00 m (bisher 1,50 m) nicht über­schreiten.

2.2 Der Abstand zwischen den einzelnen Gauben darf höchstens 1,00 m (bisher 1,50 ra) betragen.

2.3 Es sind auch Zwerchgiebel zulässig.

2.4 Die Dacheindeckung ist in Naturschiefer vorzunehmen.

2.5 Die Dachneigung darf max. 40° betraget!. Bei Giebeln muß sie sich auf mind. 45° belaufen.

3. Bauweise:

Dia vorgeschriebene geschlossene Bauweise wird, wie im Bebauungsplan dargesteUt, teilweise aufgehoben.

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